Abriss in der Altstadt? "Arrogant und inakzeptabel"
Altstadt - "So etwas wie mit dem Uhrmacherhäusl in Obergiesing wird hier nicht passieren", sagt Wolfgang Püschel (SPD), Chef des Unterausschuss Bauen im Bezirksausschuss (BA) Altstadt-Lehel energisch.
Abriss- und Neubaupläne in der Altstadt
Im Zuständigkeitsbereich des BA, in der Ledererstraße mitten in der Altstadt, ist zwar kein Herbergshäusl bedroht, aber so etwas wie dessen innerstädtisches Äquivalent. Für die historischen Stadthäuser Nummer 11 und 13, gleich ums Eck vom Platzl, gibt es Abriss- und Neubaupläne. Das Problem dabei: Der hier geltende Denkmalschutz werde dabei nicht beachtet, so Püschel.
"Das ist mir in meiner langjährigen Tätigkeit noch nicht passiert, dass man schon in den Antrag reinschreibt, dass man den Denkmalschutz außen vor lässt", sagt Püschel zur AZ. Dies sei "eine sehr arrogante und völlig inakzeptable Variante" des Vorgehens, nach dem Motto, "versuchen kann man ja alles", so Püschel. Den Antrag habe der BA deshalb abgelehnt. Das Planungsreferat bestätigt, ein Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses liege vor.
Den Denkmalschutzstatus für die deutlich kleinere Nummer 11 mit einem leerstehenden Ladenlokal im Erdgeschoss und die schon etwas höhere Nummer 13, in der aktuell ein Hotel untergebracht ist, erklärt das Landesamt für Denkmalpflege auf AZ-Nachfrage.
Die Häuser seien Teil des Ensembles Altstadt München, die Nummer 11 zudem ein Einzelbaudenkmal. Laut Denkmalliste handle es sich bei der Ledererstraße 13 um ein Mietshaus von 1862. Ob es im Inneren noch ältere Teile gebe, lasse sich ohne genauere Untersuchung nicht beantworten, so das Landesamt.
Bei der Nummer 11 ist das der Fall. Das Vordergebäude des ehemaligen Bürgerhauses stamme im Kern mindestes aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts und wurde im 19. und frühen 20. Jahrhundert umgebaut. Das Rückgebäude sei ein dreigeschossiger Satteldachbau von 1837.
"Ein Abriss ist aus denkmalfachlicher Sicht nicht vertretbar"
Ein besonderes Schmankerl: Im Erdgeschoss ist die Ausstattung eines Milch- und Käseladens, eine Wandverkleidung aus Kacheln mit Jugenstilornamenten, teils mit alpinen Motiven, vom Anfang des 20. Jahrhunderts erhalten und noch einmal extra in die Denkmalliste eingetragen.

Das Fazit ist klar: "Ein Abriss ist aus denkmalfachlicher Sicht nicht vertretbar", so das Landesamt. Denn das Denkmalschutzgesetz sieht nicht nur den Erhalt von Einzeldenkmälern, sondern eben auch den von bedeutenden Bestandteilen des Ensembles vor. Bei Ersterem umfasse der Schutz das gesamte Gebäude, bei Zweiteren für das Ensemble wesentliche Teile, also etwa die äußere Hülle wie Außenwände und Dach.

Über den Bauantrag allerdings entscheiden nicht die Denkmalschützer, sondern die Lokalbaukommission (LBK). Wolfgang Püschel ist sich sicher, dass diese in dem Fall mit dem BA einig ist. "Eine entsprechen Wachsamkeit wurde mir von der LBK zugesichert", so Püschel.
Würden hier Baumaßnahmen stattfinden, würde der BA auf den mindestens 30 Prozent bezahlbaren Wohnraum der Münchner Mischung bestehen, so Püschel.
So weit ist es noch nicht. Laut Planungsreferat wird der Antrag derzeit noch geprüft. Belange des Denkmal- und Ensembleschutzes würden dabei grundsätzlich beachtet und geprüft, heißt es.
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