Abgezockt von der Abschlepp-Firma

Die hohen Rechnungen eines Unternehmens – einmal Abschleppen kostet 297,50 Euro – beschäftigen das Amtsgericht. Jetzt kommen zwei neue Fälle hinzu. Die Chancen der Kläger sind gut
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Verklagt: Die Bogenhausener Klinik hat ein Abschlepp-Unternehmen engagiert, dass durch hohe Rechnungen für juristischen Ärger sorgt.
AZ Verklagt: Die Bogenhausener Klinik hat ein Abschlepp-Unternehmen engagiert, dass durch hohe Rechnungen für juristischen Ärger sorgt.

BOGENHAUSEN Andreas B. (24) ist empört. Als er seinen Vater Wolfgang (52) aus dem Klinikum Bogenhausen abholen wollte, geriet er an die Aufpasser eines Abschleppunternehmens: Er hatte seinen Wagen verbotenerweise an der Zufahrt geparkt. Das Auto wurde aufgeladen. Um es wiederzubekommen, musste der Metallbauer 297,50 Euro zahlen.
Kein Einzelfall. Seit mehr als sechs Jahren beschäftigen die heftigen Geschäftsmethoden von Abschlepp-Unternehmen die Gerichte. Das Münchner Amtsgericht musste sich gestern noch mit einem zweiten Fall befassen. Julia S. (39) hatte ihren Wagen auf einem Supermarkt-Parkplatz abgestellt. Es wurde abgeschleppt. Auch sie musste zahlen, auch sie will Geld zurück.

Der Fall Klinikum Bogenhausen: „Das war reine Abzocke”, sagen Wolfgang B. und sein Sohn Andreas B. gestern vor den Türen des Gerichtssaals. Hätten sie nicht bezahlt, wäre der aufgeladene Wagen abtransportiert worden. Das Auftreten der Abschlepper sei rücksichtslos und die Rechnung viel zu hoch gewesen. Sie verklagten die Kinik, den Auftraggeber des Abschlepp-Unternehmens.
Ihr Anwalt Dirk Gründler hält 70, allerhöchstens 120 Euro für gerechtfertigt – wie das Amtsgericht München in einem vergleichbaren Fall schon entschieden hat.
Ein Urteil gab’s gestern noch nicht, aber Richter Simon Schuldes deutete an, dass die Forderung wohl zu hoch gegriffen sei. Andreas B. darf also hoffen, dass er einen Teil der gezahlten Abschlepp-rechnung zurück bekommt. Er wäre nicht der erste.
Im November 2008 bekam es Anwalt Dirk Gründler zum ersten Mal mit dem besagten Abschleppunternehmen mit Hauptsitz in Berlin zu tun. Inzwischen seien etwa 60 Verfahren zusammen gekommen – und die Erfolgsquote sei hoch. In 85 Prozent der Fälle hätten seine Mandanten zumindest ein Teil ihres Geldes zurück bekommen.
Im Fall von Andreas B. hofft Gründler auf einen ähnlichen Erfolg wie bei dem einer schwer gehbehinderten Frau, die eine Sonderparkgenehmigung hatte. Ihr gestand das Amtsgericht die vollständige Erstattung der 297,50 Euro zu.

Der Fall Supermarkt-Parkplatz: „Ich war einkaufen im Supermarkt und habe dann dort einen Kaffee getrunken”, erinnert sich Julia S. an den Junitag im vergangenen Jahr. Die erlaubte Parkzeit hatte sie dadurch überschritten. Hätte sich damals jemand die Mühe gemacht, ihr Kennzeichen auszurufen, hätte sie den Wagen weggefahren. So aber musste sich die 39-jährige Sporttherapeutin bei ihrer Rückkehr mit den Abschleppern auseinander setzen.
Sie sagt: „Sie haben mir dann die Mehrwertsteuer erlassen. Das fand ich auch merkwürdig.” 250 Euro seien ihr aber immer noch 190 Euro zu viel. Sie klagte.
Bei der mündlichen Verhandlung gestern vermutete der Vertreter des Abschlepp-Unternehmens, sie habe den Supermarkt-Parkplatz genutzt, weil es in ihrer Gegend große Parkplatzprobleme gebe. Julia S. konterte trocken: „Ich habe einen angemieteten Parkplatz.” Auf den Supermarkt-Parkplatz sei sie also nicht angewiesen.
Auch in dieser Sache gibt es einen Präzedenzfall von einer Autofahrerin, die auf einem Supermarkt-Parkplatz geparkt hatte und abgeschleppt wurde. Auch sie hatte sich nur verspätet, weil sie einen Kaffee getrunken hatte. Das Gericht hatte ihr Recht gegeben.

Strafrechtliche Konsequenzen? Die rustikalen Geschäftsmethoden des Unternehmens beschäftigen inzwischen die Staatsanwaltschaft. Das Ermittlungsverfahren läuft. Kommt es zum Prozess, werden auch einige Mandanten Gründlers als Zeugen aussagen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.