22-Jährige als Geisel genommen: Entführung nach Salzburg

Ein 33-Jähriger muss sich in der Nymphenburger Straße am Landgericht wegen Freiheitsberaubung verantworten. Die Details zum Prozess in München.
von  John Schneider
© Lino Mirgeler/dpa

Maxvorstadt - In diesem Verfahren ist so gut wie alles schief gelaufen, was schieflaufen kann. Drei Mal begann der Prozess um eine angebliche Geiselnahme, drei Mal musste das Verfahren wieder ausgesetzt werden.

Beim ersten Mal war plötzlich ein neuer Vorwurf der Vergewaltigung laut geworden. Das machte Nachermittlungen notwendig. Beim zweiten Anlauf verstarb eine Schöffin kurz vor Ende des Prozesses. Im dritten Anlauf kam das Gericht dann zu dem Schluss, dass gegen den Angeklagten Sicherheitsverwahrung zu beantragen sei. Da die Gerichtsbesetzung dazu formell nicht berechtigt war, musste wieder abgebrochen werden.

Angeklagter bedrohte Familie - Verteidigerin will entpflichtet werden

Am Mittwoch begann an der Nymphenburger Straße der vierte Startversuch. Richtig glatt lief’s auch diesmal nicht. Nach der Anklageverlesung bittet eine Verteidigerin, dass sie von ihrem Mandat entpflichtet wird. Der Grund: Der Angeklagte habe am Telefon ihre Familie bedroht.

Erst dann konnte über die Sache verhandelt werden: Cem F. (33, Name geändert) wird vorgeworfen, seine 22-jährige Facebook-Bekanntschaft im September 2015 in Dachau entführt und gegen ihren Willen in ihrem Auto nach Salzburg gebracht zu haben. Erst Tage später soll er mit dem Opfer wieder heimgekehrt sein. Laut Anklage hatte er die Frau bereits in den Wochen zuvor bedroht, verletzt, genötigt und einmal vergewaltigt.

Nach einem Verständigungsgespräch der Prozessbeteiligten sind nun einige Vorwürfe aus den insgesamt fünf Anklagen gegen ihn eingestellt oder geändert worden. Die Geiselnahme wird jetzt als Freiheitsberaubung bewertet, der Vorwurf der Vergewaltigung wurde gestrichen.

Die Bedingung: Der Angeklagte gesteht alle weiteren Vorwürfe aus den Anklagen (er soll unter anderem in der Haft Mitgefangene und Justizbeamte beleidigt, bedroht und angegriffen haben) und – ganz wichtig – er akzeptiert ein Strafmaß, dass ihm bis zu vier Jahren im Gefängnis bringen wird. Damit wird die Dauer des inzwischen vierten Prozesses in der Sache merklich verkürzt. Das ist ganz im Sinne des Opfers. Die Frau leidet sehr darunter, dass sich das Verfahren so sehr in die Länge gezogen hat.

Lesen Sie auch: Studentenbuden immer teurer: 700 Euro in München - und 190 in der billigsten Unistadt

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.