18-Jähriger dreht völlig durch: Security blutig gebissen

München - Die Streife der Deutschen-Bahn-Sicherheit wurde in der Nacht auf Sonntag informiert, dass eine Frau in der Schalterhalle von einem Mann belästigt wurde. Als die Securitys den 18-Jährigen darauf ansprachen reagierte er nicht. Auch der Aufforderung, den Bahnhof zu verlassen kam er nicht nach. Als die Streife ihn am Arm fasste und nach draußen führen wollte, rastete der 18-jährige Somalier komplett aus. Er schlug seinen Kopf auf Höhe eines metallenen Verkaufsstandes gegen den Container.
Als der Mann, der zunehmend aggressiver wurde, immer wieder versuchte, seinen Kopf gegen den Verkaufsstand zu schlagen, wurde er schließlich zu Boden gedrückt. Dabei biss er einen DB-Mitarbeiter so heftig in die Hand, dass der eine blutige Bisswunde davontrug.
Auch auf der Polizeiwache beruhigt sich der 18-Jährige nicht
Auch durch das Eintreffen einer Bundespolizeistreife konnte die Situation nicht beruhigt werden. Auf der Wache bedrohte und beleidigte der Somalier, der 0,92 Promille Alkohol im Blut hatte, die Beamten.
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Der vom Ermittlungsrichter angeordneten Blutentnahme widersetzte er sich. Der Somalier ließ sich erst Blut von der Ärztin abnehmen als weitere Bundespolizisten zur Verstärkung eingetroffen waren.
Zwischenzeitlich hatte der Ostafrikaner zweimal einen epileptischen Anfall bekommen, so dass eingesetzte Beamte Erste Hilfe leisten mussten. Nachdem der Somalier danach wieder bei sich war, wusste er zunächst nicht wo er sich befand und was geschehen war. Aber als er auf die Blutentnahme angesprochen wurde, war der in Dachau bei seiner Mutter lebende Ostafrikaner, sofort wieder aggressiv und bedrohte und beleidigte mehrere Beamte.
Angesichts von fünf Beamten ließ er die Blutentnahme dann aber schließlich doch von der Ärztin durchführen.
Bundespolizist verletzt
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Bei den Vorfällen in der Wache erlitt ein 52-jähriger Beamter Verletzungen am Knie, so dass er seinen Dienst abbrechen musste und mindestens eine Woche ausfällt.
Der Ostafrikaner wird heute dem Haftrichter vorgeführt. Er muss sich wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung verantworten.