14-Jähriger wickelt sich mit Papas BMW um Baum
Er ist erst 14 Jahre alt, hat natürlich noch keinen Führerschein und zu allem Überfluss klaut er nachts auch noch den Schlüssel von Papas 5er BMW für eine Spritztour mit Freunden. Eine wirklich blöde Idee, die dem Bürscherl noch eine Menge Ärger einbringen wird.
Der 14-Jährige sitzt hinterm Lenkrad, sein Spezl (17) daneben, zwei weitere Freunde (15 und 16) hocken auf der Rückbank. Mit einem irren Tempo rasen sie am Donnerstag kurz vor zwei Uhr morgens über den Karl-Marx-Ring durch Neuperlach. In einer langgezogenen Linkskurve verliert der Schüler kurz nach der Einmündung der Ständlerstraße die Kontrolle.
Der Baum wird in vier Meter Höhe geknickt wie ein Streicholz
Der BMW schießt mit aufheulendem Motor über den begrünten Mittelstreifen und kracht mit solcher Wucht gegen einen Lichtmast, dass er aus dem Fundament gerissen und 60 Meter auf die Straße geschleudert wird. Die Limousine rast quer über die Gegenfahrbahn und wickelte sich schließlich nach 50 Metern mit der Beifahrerseite um einen Baum. Der Aufprall ist gewaltig. Der etwa 30 Zentimeter dicke Stamm bricht in vier Meter Höhe wie ein Streichholz. Die Wrackteile des BMW liegen im Umkreis von fast 100 Meter um die Unfallstelle verstreut.
Der 14-Jährige wird schwer verletzt von der Feuerwehr aus dem Wrack geborgen. Noch schlimmer hat es den 17-Jährigen erwischt. Sie haben Lungenprellungen, Wirbelsäulentraumata und Schnittwunden erlitten, einer zudem eine Beckenfraktur. Die beiden Teenager im Fond sind leicht verletzt, kommen aber trotzdem vorsorglich ebenfalls ins Krankenhaus.
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Jetzt droht Ärger mit der Versicherung
Der BMW hat nur mehr Schrottwert. Die Polizei schätzt den Schaden auf rund 30.000 Euro. Vaters demoliertes Auto ist dabei noch das kleinste Problem des Schülers.
Mit 14 Jahren ist er strafmündig. Gegen ihn wird ermittelt wegen Fahrens ohne Führerschein, unbefugte Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs, Verkehrsgefährdung und fahrlässige Körperverletzung. Darüber hinaus wird die Versicherung vermutlich versuchen, die Krankenhaus- und Behandlungskosten einzufordern.
Außerdem könnte es passieren, dass der Schüler für zwei Jahre gesperrt wird und nicht, wie seine Altersgenossen, die Führerscheinprüfung mit 18 Jahren ablegen darf.