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Stadtsparkasse München: Klage wegen zu wenig Zinsen

Die Stadtsparkasse hat zahlreichen Kunden ihre Prämiensparverträge gekündigt. Der Bank wird vorgeworfen, schon vorher Zinsen falsch berechnet zu haben.
von  Thilo Schröder, Ruth Frömmer
Die Zentrale der Stadtsparkasse München im Tal.
Die Zentrale der Stadtsparkasse München im Tal. © imago/Rüdiger Wölk

München - Tausende Kundinnen und Kunden der Münchner Stadtsparkasse haben jahrelang zu wenig Zinsen ausgezahlt bekommen – oder ihnen wurde gar unrechtmäßig gekündigt. Davon geht man zumindest bei der Verbraucherzentrale Bayern aus und unterstützt eine Musterfeststellungsklage des Bundesverbands (VZBV) gegen die Bank beim Bayerischen Obersten Landesgericht.

Stadtsparkasse soll Zinsen falsch berechnet haben

Konkret geht es um die Langzeitverträge "Prämiensparen flexibel", die Stadtsparkasse bietet sie seit den 1990er Jahren an. Für diese soll die Bank Zinsen falsch berechnet und möglicherweise Kunden unrechtmäßig gekündigt haben. Zahlreiche Betroffene ließen daraufhin ihre Verträge und Zinsgutschriften prüfen. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale belaufen sich die Nachzahlungsansprüche auf durchschnittlich mehr als 4.600 Euro pro Vertrag.

Auch die Bafin hat in dem Fall insistiert

Seit Jahren kritisieren die Verbraucherzentralen die falschen Zinsberechnungen der Sparkassen bei Prämiensparverträgen; auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat die Sparkassen aufgefordert, auf ihre Kunden zuzugehen und eine angemessene Lösung anzubieten. Der Sparkassenverband hat dazu keine Zugeständnisse machen wollen. "Auch die Stadtsparkasse München hat überhaupt keine Vergleichsbereitschaft gezeigt, keinen Millimeter, es wurde alles blockiert", sagt Sascha Straub, Referent für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bayern, zur AZ. "Die Klage jetzt ist der letzte Schritt. Wir sehen hier offene Rechtsfragen, die wir grundsätzlich geklärt haben wollen."

Die ursprünglich niedrig verzinsten Verträge würden Sparern aus heutiger Sicht attraktive Renditen bieten, so Straub. Er folgert: "Den Verbrauchern wurde durch die Kündigung die Chance auf erhebliche Prämienzahlungen für die Zukunft genommen."

Die Stadtsparkasse München will sich auf Nachfrage der AZ zur Musterklage nicht äußern. Man verweist aber auf das ordentliche Kündigungsrecht, unbefristete Prämiensparverträge, die den Höchstprämiensatz nach 15 Jahren Laufzeit erreicht haben, unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist zu beenden.


So können Sie sich an der Klage beteiligen

Sparer können sich an der Klage kostenlos beteiligen, sobald das Gericht die Klageschrift geprüft hat; ein Urteil ist für sie in jedem Fall bindend. Informationen über die Voraussetzungen für die Beteiligung an der Klage finden sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale. Dort steht, welche Zinsanpassungsklauseln in den entsprechenden Sparverträgen stehen müssen und welche Prämienstaffel genau im Vertrag abgedruckt sein muss. Die Verbraucherzentrale hat ein Infotelefon eingerichtet unter Tel.  90 40 97 14 (Ortstarif). Es ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Infos auch unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/sskm.

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