Stadtratswahlen: So wählen Sie richtig!

Streichen und Häufeln quer über den Zettel: Für ihren neuen Stadtrat können die Münchner aus 14 Parteien und Gruppierungen 932 Kandidaten auswählen – jeder hat maximal 80 Stimmen.
von  Willi Bock
Jeder Wähler hat 80 Stimmen für 80 Sitze im Münchner Stadtrat.
Jeder Wähler hat 80 Stimmen für 80 Sitze im Münchner Stadtrat. © Gregor Feindt

München - Kumulieren, Panaschieren – und 932 Namen aus 14 Parteien und Gruppierungen auf einem einzigen gigantischen Stimmzettel. Die Stadtratswahl am Sonntag sieht damit komplizierter aus, als sie ist. Man muss sich nur an ein paar Regeln halten.

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Die AZ erklärt, wie Sie richtig wählen und keine Stimme verschenken. Mit dem bayerischen Wahlrecht haben die Bürger die Chance, dass sie nicht nur stur eine unveränderliche Liste wählen müssen. Jeder kann sich seinen Wunsch-Stadtrat zusammenstellen.

Wichtig ist: Jeder hat bei der Stadtratswahl in München (!) 80 Stimmen, denn so viele Sitze hat der Münchner Stadtrat. Es dürfen also zusammengezählt nur maximal 80 Stimmen vergeben werden.

Man muss nicht 80 Stimmen vergeben – aber dann hat man Stimmen verschenkt.

Das Einfachste ist, im Kreis neben dem Namen einer Partei ein Kreuz zu machen. Dann bekommt diese Partei alle 80 Stimmen – die auf die Kandidaten der Liste verteilt werden. Wer nur eine Partei wählen will, aber innerhalb der Liste seine Vorlieben hat, der kann das dokumentieren: Er kann einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Das nennt man „häufeln“ oder „kumulieren“. Man darf auch Namen durchstreichen – die bekommen dann keine Stimme. Wichtig ist: Es dürfen maximal 80 Stimmen sein!

Wer am Ende noch Stimmen übrig hat, der macht noch ein Kreuz neben dem Namen der Partei; dann bekommt diese Partei die übrigen Stimmen dazugezählt.

Man kann auch kreuz und quer durch alle Parteien wählen („panaschieren“): Niemand ist gezwungen, nur eine Partei zu wählen. Man kann seine 80 Stimmen quer über alle Listen verteilten. Auch dabei kann man jedem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Wer am Ende noch Stimmen übrig hat, der macht ein Kreuz neben dem Namen irgendeiner Partei seiner Wahl: Die bekommt die übrig gebliebenen Stimmen gutgeschrieben. So geht keine Stimme verloren.

Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn mehr als 80 Stimmen vergeben werden. Oder wenn Anmerkungen auf dem Stimmzettel gemacht werden. Für die Kandidaten der Stadtratswahl gibt es keine hohe Hürde. Hier gilt: Mit rund einem Prozent ist ein Kandidat gewählt (100 Prozent durch 80 Sitze). Für die Wahl der 25 Bezirksausschüsse der Stadt gilt Ähnliches. Da sie unterschiedlich groß sind, gibt es auch unterschiedlich viele Stimmen zu vergeben.

Hilfen gibt auch die telefonische Hotline 233 96 233.

 

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