Stadtratsfraktion fordert Zusammenarbeit mit AirBnB & Co.

Im Zuge der Zweckentfremdung von Wohnraum in München fordert die FDP – HUT Stadtratsfraktion bessere Kommunikation mit Betreibern von Vermieterplattformen.
von  az
München hat ein Problem mit Zweckentfremdung.
München hat ein Problem mit Zweckentfremdung. © dpa

München - München hat ein Problem mit der Zweckentfremdung von Wohnraum. Insbesondere die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen stellt ein großes Problem dar. Die Stadt hat deswegen eine neue Zweckentfremdungs-Satzung beschlossen. Härtere Strafen und eine erweiterte Auskunftspflicht gegenüber den Behörden sollen Zweckentfremder in Zukunft in die Knie zwingen. Bußgelder für etwaige Fälle steigen von 50.000 auf bis zu 500.000 Euro.

Bessere Kommunikation mit Vermieterplattformen

Die FDP – HUT Stadtratsfraktion hat nun auf die Problematik reagiert und stellt einen Änderungsantrag im Stadtrat. Sie fordert den Stadtrat auf, die Kommunikation mit den Betreibern von Vermieterplattformen wie Airbnb und Wimdu zu intensivieren. Das würde laut Dr. Michael Mattar von der FDP "die Wirksamkeit von Kontrollen zur Zweckentfremdung von Wohnraum deutlich erhöhen. Im Gegenzug sollte die Münchner Zweckentfremdungssatzung sinnvolle Nutzungen im Sinne von Home Sharing nicht zu stark eingrenzen."

Immer dann, wenn letztlich die Alternative zur Vermietung im Sinne von Home Sharing Leerstand oder Nichtnutzung der Wohnung bedeute, mache das Verbot der Fremdenbeherbergung keinen Sinn. So stehen beispielsweise Pendlerwohnungen oft während der Urlaubszeit und an Wochenenden leer. Das sind insgesamt 140 Tage (bzw. 20 Wochen). Hier wäre eine Weitervermietung sinnvoll.

Ausnahmegenehmigung in speziellen Fällen

Der Antrag sieht vor, dass die Plattformbetreiber selbst dafür sorgen, dass kein Anbieter mehrere Wohnungen, die unter die Zweckentfremdung von Wohnraum fallen, anbietet. Die Plattformbetreiber geben hierüber der Landeshauptstadt München eine verbindliche Zusage und unterstützen die Stadt durch entsprechende Auskünfte bei Verdachtsfällen.

Für Wohnungen, die als Haupt- oder Nebenwohnsitz von Mietern oder Eigentümern genutzt und genehmigungsfrei in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen für Zwecke der Fremdenbeherbergung verwendet werden, soll eine Ausnahmegenehmigung gefunden werden, soweit die Nutzung für Zwecke der Fremdenbeherbergung bis zu 20 Wochen pro Kalenderjahr nicht überschritten wird.

Der Antrag der Stadtratsfraktion wird in der Vollversammlung am Donnerstag, den 23.11.2017, verhandelt.

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