Stadt will Clubs schließen

KVR droht den Clubbetreibern mit einem hohen Zwangs- und einem Bußgeld. Notfalls soll sogar zum Entzug der Gaststättenkonzession gegriffen werden
von  Abendzeitung

MÜNCHEN - KVR droht den Clubbetreibern mit einem hohen Zwangs- und einem Bußgeld. Notfalls soll sogar zum Entzug der Gaststättenkonzession gegriffen werden

Im Streit um ein Party-Verbot an Halloween droht uneinsichtigen Clubbesitzern jetzt sogar der Entzug ihrer Konzession. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat die mehr als 50 Gaststätten- und Clubbetreiber, die heuer Ausnahmeregelungen in der Allerheiligen-Nacht beantragt hatten, noch einmal auf die Rechts- und Weisungslage des Bayerischen Innenministerium hingewiesen – und die möglichen Strafen aufgeführt: „Ein Clubbetreiber, der dagegen verstößt, bietet Anhaltspunkte dafür, seine gaststättenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage zu stellen“, sagte Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle.

Auf jeden Fall sollen die offensiv beworbenen Halloween-Partys vom KVR verboten und mit einem Zwangsgeld von bis zu 10000 Euro belegt werden. „Sollten dennoch Halloween-Partys in München durchgeführt werden, wird zunächst das angedrohte Zwangsgeld fällig, parallel dazu wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen ein Gesetzverstoß mit Geldbuße bis zu 10000 Euro geahndet wird“, sagt Blume-Beyerle.

Das KVR weist darauf hin, dass nicht sie der Spielverderber seien, sondern das Bayerische Innenministerium. „Wir können Verstöße gegen die eindeutig definierte Rechtslage nicht hinnehmen.“ Das Gesetz sieht vor, dass Halloween-Veranstaltungen um 0Uhr des Allerheiligentages eingestellt werden müssen.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband ist gegen die Regelung

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (BHG) hat sich mit Blick auf Halloween für eine Lockerung des Feiertagsgesetzes ausgesprochen. Verbandspräsident Siegfried Gallus sagte, der Wettbewerbsnachteil bayerischer Gastronomen gegenüber Kollegen aus Ländern mit einer weniger strengen Feiertagsregelung sei nicht mehr tragbar. „Wir wollen, dass die Regierung sich auf die Gesellschaft zubewegt“, forderte Gallus.

Auch der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur will gegen die Regelung vorgehen: „Schließlich ist es nicht die Aufgabe von Gastronomen, jungen Bürgern ihr Ausgehverhalten mit christlichen Werten in der Nacht vorzuschreiben“, sagte der Vorsitzende Franz Bergmüller.

Auch deshalb wollen einige Clubbesitzer ihre Partys stattfinden lassen (s. Interview). Könnte sein, dass nach Halloween erst das richtig blanke Grauen kommt.

Daniel Aschoff

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