Stadt oder Freistaat - Wer zahlt für Flüchtlinge?
München - Zwischen der Landeshauptstadt München und dem Freistaat Bayern ist ein millionenschwerer Streit entbrannt. Es geht dabei um anerkannte Flüchtlinge, die auf dem freien Wohnungsmarkt nicht fündig werden. Für deren Unterbringung ist bislang nämlich die Stadt aufgekommen. Eigentlich wäre regulär dafür jedoch der Freistaat zuständig.
München will zur Not klagen
Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD) will deshalb nun Ernst machen. Für den Fall, dass sich keine einvernehmliche Lösung aushandeln lässt, will sie sich am Donnerstag vom Stadtrat die Genehmigung dafür holen, zur Not auch gerichtlich gegen den Freistaat vorzugehen.
Es geht um zehn Millionen Euro
Die Summe, um die es geht, ist durchaus beträchtlich. Alleine für das Jahr 2015 hätte die Stadt gerne über 3,2 Millionen Euro zurück, für das Jahr 2017 sind es gut 2,7 Millionen. Die Kosten für das Jahr 2016 sind noch nicht genau ermittelt, dürften sich aber in einer ähnlichen Größenordnung bewegen wie in den beiden anderen Jahren. Insgesamt geht es für die vergangenen drei Jahre also um rund zehn Millionen Euro.
Die tatsächlichen Kosten, die der Stadt durch die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen entstanden sind, dürfte aber auch dieser Millionenbetrag nicht gänzlich decken. Der Unterhalt der städtischen Notquartiere für Wohnungslose ist nämlich nicht günstig. 2017 zum Beispiel hat ein Bettplatz durchschnittlich 15,89 Euro am Tag gekostet. Einfordern wird die Stadt davon nun aber lediglich 8,20 Euro.
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Grund für diese Diskrepanz ist ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Mai dieses Jahres. Da hatte das Gericht entschieden, dass die Gebühren ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis haben müssen. Wenn man nun aber die 15,89 Euro pro Bett und Tag zugrunde legt, dann könnte man davon auf den Monat gerechnet theoretisch auch ein kleines Single-Apartment finanzieren, nicht nur einen Platz in einem Notquartier.
Die Stadt wird deshalb nun auf einem Teil ihrer Kosten sitzenbleiben. Entstanden war der Gebührenstreit, weil der Freistaat anerkannte Flüchtlinge, die in München keine feste Bleibe gefunden hatten, einfach im Wohnungslosenprogramm der Stadt geparkt hatte. Die Flüchtlinge aber einfach zu Wohnungslosen umzudeklarieren, auch das hat der Verwaltungsgerichtshof im Mai entschieden, das gehe nicht.
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