Stadt München ignoriert Gericht: Alkoholverbot bleibt!

Der generelle Alkohol-Bann in der Öffentlichkeit in Bayern ist aufgehoben. Kommunen müssen die Orte genau definieren. Eigentlich. München macht nicht mit.
von  Ralph Hub
Ein Schild weist in der Sendlinger Straße darauf hin, dass wegen der Corona-Krise alkoholische Getränke in der Innenstadt verboten sind.
Ein Schild weist in der Sendlinger Straße darauf hin, dass wegen der Corona-Krise alkoholische Getränke in der Innenstadt verboten sind. © imago images/Stefan M Prager

München - Ein Bierchen mit einem Freund nach Feierabend am Fuß des Monopteros ist auch künftig verboten, wie im restlichen Stadtgebiet bleiben alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit tabu.

Münchner sitzen weiter auf dem Trockenen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte am Dienstag das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Ein Mann aus Regensburg hatte geklagt und recht bekommen. Zur Begründung hieß es, dass nach dem Infektionsschutzgesetz Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats überschreite die Verordnungsermächtigung, die der Bundesgesetzgeber erteilt habe.

KVR-Chef Thomas Böhle
KVR-Chef Thomas Böhle © Bernd Settnik/dpa

München bleibt beim Alkoholverbot im gesamten Stadtgebiet

"Diese VGH-Entscheidung für ganz Bayern ändert im Grunde nichts", sagte KVR-Chef Thomas Böhle der AZ. "Bayernweit ist das Verlassen der Wohnung rund um die Uhr nur aus triftigem Grund erlaubt. Alkoholkonsum gehört nicht dazu." Die Stadtverwaltung betont zudem, dass zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens weiter eine nächtliche Ausgangssperre in der Stadt München gilt. Wer jetzt denkt, er könne wenigstens zwischen 5 Uhr morgens und 21 Uhr einen zwitschern, der irrt. Ein Sprecher des KVR wiederholt und betont: "Bayernweit ist das Verlassen der Wohnung rund um die Uhr nur aus triftigem Grund erlaubt. Alkoholkonsum gehört nicht dazu."

Söder: "Wir wollen keine Party To Go"

"Beim Verwaltungsgerichtshof will man die Interpretation des KVR zum VGH-Urteil nicht kommentieren. Nur so viel: Es sei das öffentliche landesweite Alkoholverbot außer Kraft gesetzt worden, sagt Jörg Singer, Richter am VGH. Alle weiteren Regelungen des Innenministeriums zum Infektionsschutz "bleiben davon unberührt". Das heißt, in München bleibt es vorerst beim generellen Alkoholverbot im gesamten Stadtgebiet. Mancher hatte sich vermutlich schon gefreut, dass demnächst nur mehr die üblichen Hotspots trockengelegt bleiben, wie der Gärtnerplatz, die Gerner Brücke oder der Wedekindplatz.

"Wir wollen keine Party To Go", betonte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung. Dies würde dem Grundsatz der Reduktion von Mobilität massiv widersprechen. Söder: "Die Kommunen werden künftig die Plätze auf ihrem Gemeindegebiet definieren, auf denen der Alkoholkonsum verboten sein wird." KVR-Chef Böhle meint dazu: "Das ist aus unserer Sicht derzeit nicht erforderlich." Die Polizei wird das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit weiter überwachen und Verstöße ahnden. Am Wochenende gab es 4.000 Kontrollen mit 276 Anzeigen, 15 wegen Alkohol. Im Schnitt liegen Alkoholverstöße bei fünf Prozent. "Für ein Bier im Freien ist es zu kalt", sagt ein Polizist.

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