Stadt klagt: So geht es beim Uhrmacherhäusl weiter

München - Nachdem die Stadt vor dem Verwaltungsgericht eine Niederlage einstecken musste, kommt es am 22. Juli in der nächsten Instanz, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, zur Fortsetzung des juristischen Kampfes um den mutmaßlich illegalen Abriss des Giesinger Uhrmacherhäusls.
Mit Erfolg: Eigentümer klagte gegen Wiederaufbauverfügung des Uhrmacherhäusl
Der Grundstückseigentümer hatte in dem Verfahren erklärt, dass das Haus im Jahr 2017 von einer mit der Sanierung beauftragten Baufirma eigenmächtig mit einem Bagger abgerissen worden sei. Das ehemalige Handwerkerhaus ist als Baudenkmal in die Bayerische Denkmalliste eingetragen.
Nach dem Abriss erließ die Stadt eine Wiederaufbauverfügung gegenüber dem Eigentümer, gegen die er Klage beim Verwaltungsgericht München einreichte - und damit Erfolg hatte. Das Verwaltungsgericht hob den Bescheid auf. Die Stadt klagte mit Erfolg auf Zulassung der Berufung, so dass es jetzt zum erneuten Showdown kommt.