Stadt klagt: So geht es beim Uhrmacherhäusl weiter

Das Verwaltungsgericht entschied gegen die Stadt, die nun eine höhere Instanz bemüht.
John Schneider
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2017 wurde das Uhrmacherhäusl illegal abgerissen. (Archivbild)
2017 wurde das Uhrmacherhäusl illegal abgerissen. (Archivbild) © Petra Schramek

München - Nachdem die Stadt vor dem Verwaltungsgericht eine Niederlage einstecken musste, kommt es am 22. Juli in der nächsten Instanz, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, zur Fortsetzung des juristischen Kampfes um den mutmaßlich illegalen Abriss des Giesinger Uhrmacherhäusls.

Mit Erfolg: Eigentümer klagte gegen Wiederaufbauverfügung des Uhrmacherhäusl

Der Grundstückseigentümer hatte in dem Verfahren erklärt, dass das Haus im Jahr 2017 von einer mit der Sanierung beauftragten Baufirma eigenmächtig mit einem Bagger abgerissen worden sei. Das ehemalige Handwerkerhaus ist als Baudenkmal in die Bayerische Denkmalliste eingetragen.

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Nach dem Abriss erließ die Stadt eine Wiederaufbauverfügung gegenüber dem Eigentümer, gegen die er Klage beim Verwaltungsgericht München einreichte - und damit Erfolg hatte. Das Verwaltungsgericht hob den Bescheid auf. Die Stadt klagte mit Erfolg auf Zulassung der Berufung, so dass es jetzt zum erneuten Showdown kommt.

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  • Lackl am 08.07.2021 17:32 Uhr / Bewertung:

    Man kann nur hoffen, dass das Gericht der Stadt Recht gibt.
    Aus einem Verbrechen darf für den Täter nie ein Gewinn entstehen.

  • katzenfliege am 08.07.2021 17:16 Uhr / Bewertung:

    Reiter wird wohl wieder scheitern und die Stadt erneut Geld verlieren.

  • Newi83 am 08.07.2021 13:21 Uhr / Bewertung:

    Aber auch Reiter kann sich nicht über Gerichtsentscheidungen hinwegsetzen.

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