Stadt klagt das 3. Mal für die Bettensteuer
München - Wenn es ums Geld geht, versteht Kämmerer Ernst Wolowicz keinen Spaß: Und in diesem Fall geht es um 20 Millionen Euro pro Jahr aus der so genannten „Bettensteuer“. Dafür zieht er jetzt zum dritten Mal vor Gericht.
Im Sommer 2010 beschloss Rot-Grün im Stadtrat, in München eine Bettensteuer für das Übernachtungsgewerbe einzuführen: 2,50 Euro pro Nacht und Gast. Das versprach rund 20 Millionen Euro im Jahr. Hintergrund war die Steuererleichterung für Hotels.
Die Regierung von Oberbayern hatte die Satzung nicht erlaubt, das Verwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Anfang Mai auch. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen will der Kämmerer Nichtzulassungbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht beziehungsweise beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einlegen: Das Gericht habe nicht zwischen kommunalen und staatlichen Interessen unterschieden. Die Stadt werde in ihrer „verfassungsrechtlich verbürgten Finanzhoheit und dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht“ verletzt.
CSU und FDP stimmten im Stadtrat vehement dagegen. „Rot-Grün soll die Rechtswidrigkeit der Bettensteuer endlich akzeptieren“, so CSU-Fraktionsvize Hans Podiuk. Sie sei eine „Gefahr“ für ein „zukunftsfähiges Tourismus-Konzept“. Außerdem könnte die Hotelbranche aus dem gemeinsamen „Tourismusfond“ aussteigen. Der soll ein neues Tourismusmarketingkonzept für München entwerfen.
Genüsslich zitierte der FDP-Finanzexperte Jörg Hoffmann einen älteren Antrag der SPD-Landtagsfraktion: Sie wollte 2006 einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie. Das sei das Gegenteil dessen, was die Münchner Genossen planten.