Stadt im Unrecht: Klage wegen Radweg-Pflicht am Odeonsplatz

München - Die Worte des Vorsitzenden Richters Dietmar Wolff lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Er erwarte, so der Verwaltungsrichter am Dienstag, dass die Stadt den jetzt zufälligerweise aufgedeckten rechtswidrigen Zustand beende, und die Radweg-Schilder am Gehweg zwischen Odeonsplatz und Von-der-Tann-Straße abdecke oder abmontiere.
Eine heftige Watschn für die Stadt. Die hat am Odeonsplatz seit 22 Jahren so beschildert, dass der Radweg von Radlern nicht genutzt werden darf, sondern genutzt werden muss. Dagegen wehrt sich Simon L. (26). Der beim ADFC engagierte Student hatte bei der Stadt angefragt, die Verpflichtung zur Nutzung an dieser Stelle neu zu bewerten und aufzuheben.
Radl-Altstadtring: 2,80 Meter breite Radwege geplant
Dabei kam der Fehler der Behörden heraus. Die Stadt hatte im Jahre 1998 die Pflicht zur Nutzung der Radwege weitgehend aufgehoben. Mit einigen Ausnahmen. Darunter die Ludwigstraße. Die Absicht war wohl auch am Odeonsplatz die Nutzungspflicht zu belassen. Dementsprechende Schilder wurden auch aufgestellt. Dabei wurde übersehen, dass die Ludwigstraße nicht bis zum Odeonsplatz, sondern nur bis zur Galeriestraße reicht.
Danach heißt die Straße Odeonsplatz. Doch von diesem Straßenabschnitt war in der Anordnung 1998 nicht die Rede. Das heißt, dass die Schilder zur Nutzungspflicht jeder rechtlichen Grundlage entbehren und deshalb eigentlich nicht zu beachten sind, so die Richter.
Das wäre vielleicht nicht herausgekommen, wenn Simon L. nicht gegen die Radweg-Pflicht geklagt hätte. Sein Argument: Aufgrund der Sperrung des Platzes und des stark verminderten Verkehrs, könnten Radler auch gefahrlos die Straße benutzen.
Führt der Radweg gefährlich nah am Hofgarten-Eingang vorbei?
Der Radweg führe dagegen gefährlich dicht am Eingang zum Hofgarten vorbei. Die Vertreterin der Stadt argumentiert, dass die Pflicht zur Nutzung des Radwegs am Odeonsplatz für die Sicherheit wichtig wäre. Sie hofft, dass die Stadt den Fehler von damals mit einer nachgebesserten Anordnung korrigieren kann.
Der Klage des Radlers wird vom Verwaltungsgericht jedenfalls entsprochen. In einigen Jahren hat sich der Streit dann von selbst erledigt. Der Plan zum Radl-Altstadtring sieht auf jeder Straßenseite 2,80 Meter breite Radwege vor. Auch auf der Straße, die Odeonsplatz heißt.
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