Stadt gibt Tipps für Umgang mit Laubbläsern und Laubsaugern
München - Des einen Leid ist des anderen Freud. Dieser Spruch gilt in vielen Lebenslagen, im Herbst unter anderem auch für alle Nutzer und Hasser von Laubbläsern. Für viele Hausmeister und Privatleute, die Wege und Plätze vom herunter gefallenen Laub freihalten müssen, gibt es - so die oft gehörte Meinung - nichts Schöneres, als mit ordentlich Getöse die Blätter wild tanzend auf einen Haufen zu blasen.
Und zwar am besten gleich morgens um acht, wenn es sich für alle anderen Parteien im Haus auch richtig lohnt, zuzuhören. Weil Beschwerden über zu lautes Laubblasen und -saugen wohl auch jedes Jahr die städtische Verwaltung erreichen, hat die Stadt nun aktuell Tipps herausgegeben, wie mit den Geräten richtig umzugehen ist.
Sie sollten
- beim Kauf eines Laubbläsers oder Laubsaugers auf ein lärm- und abgasarmes Produkt achten.
- die Geräte nur zur Laubbeseitigung verwenden, nicht das ganze Jahr hindurch zur Gehwegreinigung.
- einzelne Blätter wegkehren und nicht in mühevoller Kleinarbeit genau zu einem bestimmten Punkt blasen und damit die Einsatzzeit der Geräte in die Länge ziehen.
- zusammengeblasene Haufen sofort entfernen, damit die Blätter nicht durch den Wind wieder verteilt werden.
- die Geräte nicht bei feuchtem Wetter verwenden. Der Einsatz der Geräte ist dann kaum effektiv.
- auch im Herbst Privatwege nicht unbedingt jeden Tag mit den Geräten reinigen, sondern nur dann, wenn es erforderlich ist.
- Laub, wenn möglich, natürlich verrotten lassen, da dadurch die Humusbildung gefördert wird.
Die Stadt selber setzt auf Elektro-Laubbläser
Außerdem weist die Stadt auf die gesetzlichen Regelungen hin, in denen die lauten Geräte benutzt werden dürfen: Werden die Geräte gewerblich eingesetzt, dürfen sie in Wohngebieten ausschließlich werktags in der Zeit von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden.
Privatpersonen dürfen die Blätter nur montags bis samstags zwischen 9 und 12 Uhr sowie von Montag bis Freitag zwischen 15 und 17 Uhr wegpusten, bei Zuwiderhandlung "muss mit einer Geldbuße gerechnet werden".
Das Fazit fällt ernüchternd aus - zumindest für die Laubbläserfraktion
Neben der Lärmbelästigung macht die Stadt zudem noch auf die maliziösen Umwelteinflüsse aufmerksam. "Auch wenn die Geräte Zeit und Mühe sparen, stellen sie eine nicht zu unterschätzende Belastung für die Umwelt dar. Die von den Motoren der Geräte verursachten Abgasemissionen tragen zur Luftverschmutzung bei. Mit dem aufgewirbelten Staub leisten die Geräte einen zwar geringen aber dennoch vorhandenen Beitrag zur Feinstaubbelastung. Besonders beim Einsatz von Laubbläsern kann es zu einer Erhöhung der Luftkeimgehalte in der näheren Umgebung kommen. Außerdem führt die maschinelle Entfernung von Laub zu einer empfindlichen Störung des ökologischen Gleichgewichtes von unbefestigten Flächen, wobei Laubsauger hier den größeren Schaden verursachen."
Was also rät die Stadt, wie verhält man sich nun am Geschicktesten? Man ahnt es schon: "Aus Umweltsicht und aus Lärmschutzgründen ist es daher wünschenswert, auf den Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern zu verzichten und stattdessen Rechen und Besen in die Hand zu nehmen".