Stadt erlaubt nur noch kleine Grabsteine

München - Für 33,95 Euro kann man auf Amazon einen Grabstein bestellen - aus Naturschiefergestein, mit eingravierter Rose. Immer häufiger kaufen Münchner ihre Grabsteine nicht mehr beim Steinmetz, sondern im Internet.
So steht es in einer aktuellen Sitzungsunterlage, über die der Stadtrat gestern entschieden hat. Denn weil die Menschen inzwischen nicht nur ihren Grabstein anders kaufen als früher, hat der Stadtrat gestern eine neue Friedhofssatzung beschlossen.
Größenbegrenzungen für Grabsteine
Zum Beispiel enthält die neue Satzung sehr präzise Vorgaben, wie groß, breit und dick ein Grabstein sein darf - "zur Verbesserung des Kunden*innen-Service für den Onlineeinkauf", schreibt das Gesundheitsreferat. Tatsächlich aber müssen sich die Münchner nun in ihrer Grabauswahl einschränken: In der Regel sind jetzt nur noch Grabmale bis mit einer Fläche von 1,50 Quadratmetern genehmigungsfähig.
Vorher durften die Grabsteine doppelt so groß sein. Es sei immer wieder zu Beschwerden gekommen, weil die Grabnutzer "keine Rücksicht auf das gesamte Erscheinungsbild der Anlagen im Umfeld" genommen hätten, heißt es in der Vorlage. Der eigentliche Anlass für die neuen Richtlinien ist ein anderer: Seit April sind in Bayern auch Bestattungen ohne Sarg im Leinentuch erlaubt.
Überhaupt ist das Friedhofs- und Bestattungswesen von einem starken Wandel geprägt, schreibt das Gesundheitsreferat. Zum Beispiel entscheiden sich fast 70 Prozent der Münchner für eine Feuerbestattung. Vor 20 Jahren war es nicht einmal die Hälfte.
Außerdem geben die Bürger laut Gesundheitsreferat im großen Stil Gräber auf, weil die bisherigen Grabarten nicht mehr heutigen Vorstellungen entsprechen. Die städtischen Friedhöfe bieten deshalb immer mehr Bestattungen unter Bäumen und sonstige Arten von pflegefreien Gräbern an - wie die Mosaikgärten im Westfriedhof oder die Urnengemeinschaftsanlage im Neuen Südfriedhof.
Bestattungsfrist verlängert
Weil es jetzt bessere Möglichkeiten zur Kühlung der Leiche gibt, wird die Bestattungsfrist bei Erdbestattungen von 96 Stunden auf acht Tage verlängert.
Zudem werden die Voraussetzungen für den Erwerb eines Grabnutzungsrechtes in den Friedhöfen Aubing, Perlach, Bogenhausen, Neuhausen sowie Nymphenburg erleichtert. Verlängern kann man ein Grabnutzungsrecht nun auch für nur ein Jahr, bisher mussten es fünf Jahre sein. Der Grund dafür ist laut Gesundheitsreferat, dass es vielen Münchnern immer schwerer fällt, den Erhalt ihrer Familiengrabstätte zu finanzieren.
Auch bei der Grabpflege gibt es Änderungen: Zum Beispiel sind jetzt batteriebetriebene Grablichter erlaubt, Kies und Schotter auf den Gräbern sind verboten. Auch Fahrräder und Roller dürfen nicht mehr auf Friedhöfe einfahren. Eine Ausnahme sind elektrische Roller für gehbehinderte Menschen.