Staatsregierung verlängert Mietpreisbremse bis Ende 2021

Die Mietpreisbremse bleibt mindestens bis Ende 2021 bestehen - das hat die Staatsregierung am Dienstag beschlossen. 
dpa |
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Die Mietpreisbremse bleibt - der SPD reicht das allerdings nicht aus.
Julian Stratenschulte/dpa Die Mietpreisbremse bleibt - der SPD reicht das allerdings nicht aus.

München - Die Staatsregierung hat die Mietpreisbremse für 162 Städte und Gemeinden bis Ende 2021 verlängert. Damit soll der Anstieg der Mieten begrenzt werden, wie Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung sagte. "Wir wollen, dass sich Familien, Senioren, Menschen mit "normalen" Einkommen das Leben in Ballungsräumen weiter leisten können."

Außerdem will die Staatsregierung prüfen lassen, ob die "Gebietskulisse" angepasst werden sollte - sprich, ob die Mietpreisbremse in anderen oder zusätzlichen Kommunen gelten sollte.

Die Verordnung schreibt vor, dass Mieten von Bestandswohnungen bei Neuvermietung um nicht mehr als zehn Prozent erhöht werden dürfen. Bei laufenden Mietverträgen dürfen die Mieten innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent steigen. Wird eine Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt, darf der Eigentümer seinen Mietern erst zehn Jahre später wegen Eigenbedarfs kündigen.

SPD: Volksbegehren für Deckelung der Mietpreise

Insbesondere der SPD im Landtag geht die Verordnung nicht weit genug. Die Sozialdemokraten haben dazu im Verein mit dem Mieterbund - in dem SPD-Politiker eine maßgebliche Rolle spielen - ein Volksbegehren für eine Deckelung der Mietpreise auf den Weg gebracht. Das Innenministerium hat das nicht zugelassen, da das Mietrecht zum Bundesrecht zählt, bayerische Volksbegehren aber nur für bayerische Landesgesetze möglich sind.

Die SPD will das Volksbegehren nun vor Gericht durchsetzen, am Donnerstag verhandelt der Verfassungsgerichtshof in München über die Klage. Justizminister Eisenreich lehnt das Volksbegehren ab, will aber schärfer gegen Wuchermieten vorgehen. Die große Mehrheit der Vermieter handle verantwortungsvoll, "aber schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen keinen Schutz".

Die Hürden im Wirtschaftsstrafgesetz müssten gesenkt und der Bußgeldrahmen von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht werden. Die Staatsregierung hat dazu einen Gesetzentwurf im Bundesrat vorgelegt, dem die Länderkammer laut Eisenreich bereits zugestimmt hat.

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