Staatsanwaltschaft will nun doch Haftbefehl gegen Mitwisser
München - Gegen diese Entscheidung des Langerichtes hat die Staatsanwaltschaft München I nun doch Beschwerde eingelegt, wie Oberstaaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch am Samstag mitteilte. Am Freitag hatte es geheißen, die Staatsanwaltschaft wolle keinen weiteren Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den 16-Jährigen mehr einreichen. Zuvor hatte das Landgericht München auch das zweite Gesuch abgelehnt, den Jugendlichen in Untersuchungshaft zu nehmen.
Der mögliche Mitwisser hatte den 18 Jahre alten Amokläufer, der vor drei Wochen am Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen erschossen hatte, nach Angaben der Ermittler im vergangenen Sommer in einer Psychiatrie kennengelernt. Am Tattag haben sich die beiden im Bereich des Tatorts getroffen, möglicherweise wusste der 16-Jährige von der Waffe des 18-Jährigen.