Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Fünf Jahre Haft und dennoch Freilassung: Die Staatsanwaltschaft in München reichte Beschwerde ein und legte Revision ein.  
von  dapd

Fünf Jahre Haft und dennoch Freilassung: Die Staatsanwaltschaft in München reichte Beschwerde ein und legte Revision ein.

München - Die Staatsanwaltschaft München will das Urteil über eine mehrjährige Haftstrafe gegen den früheren KZ-Wachmann John Demjanjuk überprüfen lassen. Zugleich reichte sie eine Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls gegen den 91-Jährigen ein, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Barbara Stockinger am Montag in München auf dapd-Anfrage sagte.

Begründen wollte Stockinger die Revision noch nicht. Das sei erst vorgesehen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliege. Das Landgericht München II hatte den aus der Ukraine stammenden Demjanjuk am Donnerstag der Beihilfe zum Mord an mindestens 28.060 Menschen im Jahr 1943 schuldig gesprochen und ihn zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Der Vorsitzende Richter ordnete angesichts des Alters des Angeklagten und der Tatsache, dass keine Fluchtgefahr bestehe, dessen zumindest vorübergehende Freilassung an. Demjanjuks Verteidiger Ulrich Busch hatte bereits am Donnerstag umgehend Revision eingelegt. Am Freitag war Demjanjuk aus dem Münchner Gefängnis Stadelheim entlassen worden. Er wurde vorerst in einer Pflegeeinrichtung untergebracht.

 

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