Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Hebamme

In München steht ein Aufsehen erregender Prozess vor dem Ende: Eine wegen siebenfachen Mordversuchs angeklagte Hebamme soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang in Haft. Ihre Anwälte sehen den Fall völlig anders.
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Die angeklagte Hebamme betritt im Januar 2016 den Verhandlungssaal im Münchner Landgericht.
dpa Die angeklagte Hebamme betritt im Januar 2016 den Verhandlungssaal im Münchner Landgericht.

München - Eine wegen mehrfachen Mordversuchs angeklagte Hebamme soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang ins Gefängnis. Die Anklagebehörde forderte am Montag vor dem Landgericht München die Verurteilung der Frau wegen versuchten Mordes in sieben Fällen sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung, wie das Gericht nach der nicht-öffentlichen Sitzung mitteilte.

Der Staatsanwalt sagte den Angaben zufolge, die Angeklagte habe "heimtückisch und aus niederen Beweggründen" gehandelt. Er beantragte, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und ein lebenslanges Berufsverbot zu verhängen. Die Nebenklagevertreter schlossen sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft an.

Motiv: "Aufwertung ihres Selbstwertgefühls"

Die 35-Jährige steht seit Januar vor Gericht, weil sie versucht haben soll, Patientinnen bei Kaiserschnitt-Geburten umzubringen. Sie soll den Frauen im Krankenhaus im hessischen Bad Soden und im Münchner Klinikum Großhadern vor Kaiserschnitten blutverdünnende Mittel gegeben haben. Ohne Notoperationen wären sie laut Anklage gestorben.

Prozessauftakt: Schüler wegen versuchten Mordes vor Gericht

Das Motiv der Frau soll laut Anklage die "Aufwertung ihres Selbstwertgefühls" und "insgeheime Demonstration einer Überlegenheit" gewesen sein. Ihre Verteidiger sahen keine Beweise für die Vorwürfe und forderten den Freispruch ihrer Mandantin sowie eine Entschädigung für die Untersuchungshaft. Die Angeklagte sei für die Taten nicht verantwortlich. Im Prozess habe sich auch kein Motiv ergeben.

Die Plädoyers in dem Verfahren waren nicht-öffentlich, weil auch Teile der Hauptverhandlungen nicht für die Öffentlichkeit zugänglich waren: Bei den Aussagen der betroffenen Frauen war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Urteil wird an diesem Freitag erwartet.

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