Staatsanwalt: "Lebenslang ins Gefängnis"

Im Prozess um den schwerkkranken Todesschützen von Dachau hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Gefängnisstrafe gefordert.
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Die Staatsanwaltschaft fordert, dass Rudolf U. lebenslang ins Gefängnis soll.
dpa Die Staatsanwaltschaft fordert, dass Rudolf U. lebenslang ins Gefängnis soll.

München - Der Staatsanwalt Tilmann T. sei „vom Angeklagten kaltblütig ermordet“ worden, sagte Staatsanwältin Nicole Selzam am Donnerstag vor dem Landgericht München. „Der Angeklagte war bei dieser Tat voll schuldfähig.“ Er habe sich „in krasser Eigensucht“ über das Lebensrecht Anderer hinweggesetzt.

Er habe aus niederen Beweggründen und in „absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt und die Wehrlosigkeit seiner Opfer ausgenutzt. Nur das Eingreifen von Zeugen habe verhindert, dass er auch den Amtsrichter getötet hätte, sagte sie. Das Geständnis sei „ohne jede Reue“ erfolgt. Selzam verlangte in ihrem Plädoyer zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren kaum möglich.

Der Angeklagte hatte vor elf Monaten im Amtsgericht Dachau den 31 Jahre alten Staatsanwalt T. getötet und ist des Mordes sowie des dreifachen Mordversuchs angeklagt. Der Mann hatte sich vor dem Dachauer Amtsgericht wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge verantworten müssen. Bei der Urteilsverkündung zog er eine Pistole, feuerte um sich und traf den Staatsanwalt tödlich. Im Prozess gestand der Angeklagte, er habe T. und den Richter aus Wut über mehrere verlorene Gerichtsverfahren erschießen wollen.

 

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