Staatsanwälte befragen Ministerium zu Schutzmasken-Kauf
Hintergrund für den Besuch der Staatsanwälte ist die Anzeige des SPD-Landtagsabgeordneten Florian von Brunn gegen Unbekannt im Zuge des umstrittenen Kaufs von einer Million Schutzmasken. Im März 2020 hatte die Staatsregierung diese zu einem auch für die damalige Phase der Corona-Krise sehr hohen Stückpreis von 8,90 Euro erworben und dies im Anschluss mit dem damaligen Mangel an Schutzausrüstungen gerechtfertigt. Von Brunn hatte in dem Kontext aber auch die Qualität der Masken infrage gestellt.
Das Gesundheitsministerium wollte sich zunächst wegen des laufenden Verfahrens nicht zum Besuch der Ermittler äußern. Nach Angaben der Zeitung beruht das Verfahren auf Paragraf 266 Strafgesetzbuch, der die Veruntreuung von Steuergeldern für strafbar erklärt. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Es gibt dem Vernehmen nach aber bisher keine namentlich Beschuldigten im Gesundheitsministerium oder in nachgeordneten Behörden.
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