Spionage-Prozess: Haftstrafe für verliebten Agenten gefordert

Der spektakuläre Spionage-Prozess vor dem Staatsschutzsenat geht seinem Ende entgegen. Die Anklage verlangt eine Haftstrafe für den BND-Mitarbeiter Anton K.
von  Abendzeitung
Verliebte vor Gericht: Murat K. und Anton A. sollen den BND betrogen haben.
Verliebte vor Gericht: Murat K. und Anton A. sollen den BND betrogen haben. © John Schneider

MÜNCHEN - Der spektakuläre Spionage-Prozess vor dem Staatsschutzsenat geht seinem Ende entgegen. Die Anklage verlangt eine Haftstrafe für den BND-Mitarbeiter Anton K.

Eine Geschichte wie im Kino: Ein Mitarbeiter des BND im Kosovo verliebt sich in seinen Übersetzer. Seine Frau erfährt davon, schwärzt ihn bei sein Vorgesetzten an. Die wittern Verrat und schalten die Bundesanwaltschaft ein. Das Pärchen kommt vor Gericht.

Anklagevertreter Michael Wachs hat nun vor dem Oberlandesgericht München am Mittwoch für Anton K. (43) eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wegen Verrats von Staats- und Dienstgeheimnissen sowie besonders schweren Betrugs gefordert. Er soll den BND um 14700 Euro betrogen haben.

Im Falle des mitangeklagten Murat A. (29) beantragte Wachs ein Jahr Bewährungsstrafe wegen Betrugs im besonders schweren Fall. Für den Vorwurf des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen gebe es zwar eine Reihe von Indizien, ein Tatnachweis sei aber nicht erbracht, deshalb sei der 29-Jährige von dieser Anklage freizusprechen.

Dem BND nichts über die Beziehung gesagt

Der Hauptangeklagte war seit 1986 Bundeswehrsoldat, zuletzt mit dem Dienstgrad eines Oberstleutnants. Von 2001 bis 2008 war er für den BND auf dem Balkan tätig, ab 2005 als Resident des Dienstes in Pristina (Kosovo). Er setzte seinen Geliebten als Übersetzer ein, ohne den BND über seine Beziehung zu dem Mazedonier aufzuklären. Anderenfalls hätte er die Genehmigung für die Beschäftigung des 29-Jährigen nicht erhalten, so Wachs.

Der Oberstleutnant habe seinem Geliebten den Zugang zu einem als „geheim“ gekennzeichneten Schaubild des britischen Nachrichtendienstes über eine Sekte im islamistisch-fundamentalistischen Umfeld ermöglicht. Ferner habe er ihn über seine Tätigkeit beim BND sowie über seine Vorgesetzten und die Strukturen des Dienstes informiert. Dies sei als Offenbaren von Dienstgeheimnissen zu werten.

Beide Angeklagte haben in der Verhandlung sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen, der 43-Jährige führte sie auf eine „Intrige“ innerhalb des BND wegen seiner homosexuellen Veranlagung zurück. Die Verteidigung wird am 20. Mai plädieren, am 26. Mai will der Staatsschutzsenat das Urteil in dem sechsmonatigen Prozess verkünden.

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