Spionage: Chinesischer Agent verurteilt

Spionage für die Volksrepublik China: 63-jähriger Chinese bekommt vom Oberlandesgericht München eine Bewährungsstrafe von elf Monaten und muss 1000 Euro zahlen.
von  dpa
Zu elf Monaten auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe wurde ein Chinese vom Oberlandesgericht München verurteilt.
Zu elf Monaten auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe wurde ein Chinese vom Oberlandesgericht München verurteilt. © dpa

Spionage für die Volksrepublik China: 63-jähriger Chinese bekommt vom Oberlandesgericht München eine Bewährungsstrafe von elf Monaten und muss 1000 Euro zahlen.

München - Der rechtskräftigen Entscheidung vom Freitag zufolge hat der ehemalige Lehrer Landsleute uigurischer Volkszugehörigkeit in München ausgespäht. Die uigurische Minderheit kämpft in der Provinz Xinjiang für Unabhängigkeit und zählt in der Volksrepublik zu den verfolgten Gruppen.

München hat europaweit die größte uigurische Gemeinschaft mit etwa 700 Mitgliedern. In der bayerischen Landeshauptstadt hat der Weltuigurenkongress (WUC) seinen Sitz, die bedeutendste Auslandsorganisation der Volksgruppe. Diese ist laut Urteil ein „relevantes Aufklärungsziel“ des chinesischen Geheimdienstes gewesen.

Der Angeklagte ist kein Uigure, er wuchs aber in Xinjiang auf und war dort als Lehrer tätig. In München sei der Mann mit den Uiguren in Kontakt und mit dem Generalsekretär des WUC bekannt gewesen, „er war prädestiniert für die Agententätigkeit“, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl.

Der 63-Jährige wurde 2005 angeworben, sein Führungsoffizier war zunächst der Leiter der Konsularabteilung des chinesischen Generalkonsulats in München, danach der Konsul der Kulturabteilung. Ihnen habe er Informationen über ehemalige Schüler geliefert sowie über Demonstrationen und den 2. WUC-Kongress in München.

Der Angeklagte geriet im Sommer 2007 ins Visier des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz. Er habe zum Schein in eine Kooperation mit der Behörde eingewilligt, aber weiterhin die Uiguren ausgespäht, so Götzl. Seine Tätigkeit habe auch die Interessen der Bundesrepublik Deutschland verletzt. Strafmildernd berücksichtigte der Staatsschutzsenat das Geständnis des nicht vorbestraften Angeklagten.

Andererseits habe sich die Spionage über mehrere Jahre erstreckt. Das Urteil entsprach dem Antrag der Verteidigung. Die Bundesanwaltschaft forderte 14 Monate Bewährungsstrafe, verzichtete aber auf Rechtsmittel.

Am 6. Oktober beginnt ein weiterer Prozess um Spionage für China. Der Angeklagte in diesem Fall ist uigurischer Volkszugehörigkeit. Ein deutscher Staatsangehöriger wird zudem voraussichtlich ab Ende Oktober wegen Agententätigkeit für die Volksrepublik vor dem OLG stehen.

 

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