Spezi-Streit: Sieg für Paulaner vor Gericht

München - Ein Lächeln kriegt er zwar unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung noch hin. Aber glücklich, nein, glücklich ist Sebastian Priller-Riegele, Geschäftsführer der Familienbrauerei Riegele in Augsburg, nicht. Wie sollte er auch.
Abfuhr vor Gericht
Gerade hat ihm das Landgericht in Sachen Spezi-Streit eine herbe Abfuhr erteilt. Zentraler Streitpunkt zwischen den beiden Getränke-Produzenten: Ein Vertrag von 1974, der von den Schwaben jetzt gekündigt wurde. In der Hoffnung, die Münchner mit einem Lizenzvertrag an den Kosten ihrer Markenentwicklung zu beteiligen. Paulaner klagt dagegen. Der Streitwert: zehn Millionen Euro.
Zum Hintergrund: Die Augsburger hatten sich schon Mitte der 1950er Jahre das Warenzeichen "Spezi" eintragen lassen. Paulaner brachte seinen "Paulaner Spezi" erst danach auf den Markt. Die Unternehmen schlossen dann 1974 besagte Vereinbarung, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Doch inzwischen bezweifelt Riegele, dass die heutige Paulaner-Gruppe mit Blick auf den Vertrag Rechtsnachfolgerin ist, und erklärte zudem die Kündigung der Vereinbarung. Stattdessen wollten die Schwaben eine Lizenzvereinbarung abschließen. Dagegen wandten sich die Münchner mit ihrer Klage und bekamen nun Recht.
Nach Auffassung des Gerichts sind markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen im Gegensatz zu Lizenzverträgen nicht ordentlich kündbar. Und für eine außerordentliche Kündigung habe Paulaner keinen Anlass gegeben.
"Ich bin ehrlich enttäuscht", erklärt Priller-Riegele im AZ-Gespräch. Man wolle jetzt die Urteilsbegründung genau auswerten. Möglich wäre für die Augsburger dann der Schritt in die nächste Instanz zum Oberlandesgericht. Was Priller-Riegele besonders wurmt: In der Vereinbarung wird zwar Lizenz ein paar Mal erwähnt, von Abgrenzung oder Abgrenzungsvertrag sei da nie die Rede gewesen, sagt der Geschäftsführer.
Des einen Freud ist bekanntlich des anderen Leid. Das gilt in besonderem Maße bei Zivilklagen. Paulaner-Vertreter Martin Brümmerhoff ist jedenfalls "glücklich und zufrieden" mit der Entscheidung der auf Markenrecht spezialisierten 33. Zivilkammer unter dem Vorsitz von Monika Holzner.
Die Kammer findet, dass die Vereinbarung von 1974 weiterhin "wirksam und fortbestehend" sei. Ein wichtiges Indiz: Die Bezeichnung "Lizenz" wurde aus der Überschrift des Vertrages getilgt und durch "Vereinbarung" ersetzt, erklärt Anne-Kristin Fricke, Pressesprecherin des Landgerichts. Das Gericht erkennt zudem darauf, dass Paulaner Rechtsnachfolgerin der Vereinbarung sei.
Der Sieger gibt sich versöhnlich. Paulaner-Sprecherin Birgit Zacher: "Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist. Selbstverständlich sind wir weiterhin für Gespräche mit der Brauerei Riegele offen, denn seit fast 50 Jahren gibt es Spezi beider Marken - jedes hat seinen eigenen Geschmack, jedes hat seine eigene Aufmachung, jedes hat seine eigenen Fans - und damit seinen Platz im Regal verdient."