SPD: Bußgeldverfahren wegen Ude-Plakat
Verbotene Reklame im Münchner Osten. Die CSU fragt: Hat der OB Sonderrechte?
München - Wenn es nach den Eitelkeiten der Politiker ginge, dann könnte man München wohl das ganze Jahr über mit Parteiplakaten zupflastern. Doch dagegen gibt es die städtische Plakatierungsverordnung. Natürlich wird regelmäßig dagegen verstoßen. Jetzt sogar im Namen des Oberbürgermeisters Christian Ude, wie die CSU anprangert. Das wird teuer.
„Gilt Udesches Sonderrecht?“, fragt der CSU-Fraktionsvize Hans Podiuk. Er hat im Münchner Osten massenweise verbotene Plakate entdeckt: Von der SPD und im Namen des OB und Landtags- Wahlkämpfers Christian Ude.
Das KVR hat gestern sofort gehandelt: „Die Plakate waren nicht genehmigt“, bestätigt die KVR-Sprecherin. Deshalb wird gegen die SPD ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das können bis zu 1000 Euro werden. Zudem müssen die Plakate binnen 48 Stunden überklebt oder die Ständer abgebaut werden.
Der Tatbestand: Auf einem Plakat wird mit dem Kopf des Ex-SPD-Finanzministers Peer Steinbrück geworben. Titel: „Festzelt Trudering“ – genauso wie auf dem zweiten Plakat. Dort stehen nur fett gedruckt drei Namen: Steinbrück, Ude, Rinderspacher.
Beide Plakate sind nach der vom Stadtrat beschlossen Satzung verboten: Erstens, weil Porträtplakate außerhalb des Wahlkampfes (drei Monate vor dem Wahltag) nicht erlaubt sind. Zweitens, weil auf dem Plakat für keine konkrete politische Veranstaltung geworben wird. „Festzelt Trudering“ reicht da nicht.
„Das ist ein eklatanter Verstoß“, wettert Podiuk. Das müsse die SPD eigentlich wissen, denn sie bemängelt solche Plakate auch bei der CSU.
Das KVR hat angeordnet, die Plakate sofort zu entfernen.
Das Pikante: Einen Tag nach der SPD-Veranstaltung im Truderinger Festzelt tritt dort Peter Gauweiler auf. „Aber dem hat das KVR ein Bildplakat verboten“, weiß Hans Podiuk und fragt, ob sich OB Ude bewusst für seinen Wahlkampf über die Verordnung hinweggesetzt habe: Es es sei keine vier Wochen her, dass sich die Stadtrats-SPD über Plakatierungs-Bedingungen erkundigt habe. Das KVR habe seinerzeit ein entsprechendes Plakat der JU verboten.