Später Geldsegen: "Das Boot"-Kameramann bekommt 474.560 Euro

Jost Vacano (82) kämpft seit Jahren darum, dass er am Erfolg des Oscar-nominierten Kinofilms „Das Boot“ beteiligt wird. Jetzt hat ihm das Landgericht fast 475 000 Euro zugesprochen.
Nina Job |
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Berühmte Szene aus dem Kinofilm von 1981: Johann (Erwin Leder) bringt im Film die Maschinen der U-9 auf Hochtouren. Oben rechts: Erfolgreich vor Gericht - Kameramann Jost Vacano (r.) mit seinem Anwalt Nikolaus Reber bei einer Verhandlung im Februar im Landgericht.
WDR/DEGETO/Job Berühmte Szene aus dem Kinofilm von 1981: Johann (Erwin Leder) bringt im Film die Maschinen der U-9 auf Hochtouren. Oben rechts: Erfolgreich vor Gericht - Kameramann Jost Vacano (r.) mit seinem Anwalt Nikolaus Reber bei einer Verhandlung im Februar im Landgericht.

München – Es war ein langer, steiniger Weg: Seit mittlerweile elf Jahren kämpft der Münchner Kameramann Jost Vacano, der zuletzt vorwiegend in Hollywood gedreht hatte, darum, dass er an den saftigen Gewinnen beteiligt wird, die der Kinofilm „Das Boot“ eingespielt hat.

Richter Matthias Zigann von der 7. Zivilkammer am Münchner Landgericht gab ihm gestern in vielen Punkten recht: Die Produktionsfirma Bavaria Film, deren Tochter EuroVideo und der Westdeutsche Rundfunk (WDR) müssen dem 82-jährigen Jost Vacano insgesamt 474 560,02 Euro nachzahlen. Außerdem müssen sie ihn an künftigen Einnahmen, die sie etwa mit Videos, Lizenzen und sonstigen Nutzungen erzielen, mit 2,25 Prozent beteiligen. Der WDR muss außerdem für jede Wiederholung zahlen. Der Fall gilt als Präzedenzfall.

Der 1980/81 produzierte Film „Das Boot“ (Regie: Wolfgang Petersen/Buch: Lothar-Günther Buchheim) ist bis heute einer der erfolgreichsten deutschen Filme. Allein in Deutschland gab es seit 1985 mehr als 100 Sendetermine der Produktion. Weltweit soll er über 100 Millionen Dollar eingespielt haben.

Wenn der Film künftig gesendet wird, verdient Jost Vacano wieder mit

Die atemlosen, beklemmenden Bilder aus dem engen U-Boot verdankt der Film der Kameraführung sowie technischen Entwicklungen von Jost Vacano. Für seine besondere Leistung wurde er 1983 bei der Oscar-Verleihung für die beste Kamera nominiert. 2001 erhielt er den Deutschen Kamerapreis, 2007 die Goldene Kamera. Doch finanziell profitierte er von dem durchschlagenden Erfolg nicht mehr. Während der eineinhalb Jahre dauernden Drehzeit hatte er nach eigenen Angaben 180 000 Mark verdient. Damit schien alles abgegolten.

Doch dann setzte die rot-grüne Bundesregierung 2002 eine Änderung im Urheberrechtsgesetz durch. Nach dem „Fairness-Ausgleich“ oder Bestseller-Paragraph“ (§ 32a) ist eine nachträgliche Erlösbeteiligung für Film-Urheber möglich, wenn die Vergütung in einem „auffälligen Missverhältnis“ zu den Erträgen steht.

Der Kameramann zog mit seinem Anwalt Nikolaus Reber vor Gericht, klagte gegen die Produktionsfirma, den Sender und den Videovertrieb und forderte eine Beteiligung von 3,5 Prozent an den Erlösen plus Zinsen. Ein weiteres Verfahren gegen die übrigen ARD-Anstalten läuft noch in Stuttgart.

Die Beklagten weigerten sich beharrlich, Vacano zu beteiligen. Sie weigerten sich sogar preiszugeben, wie viel Geld der Film in ihre Kassen gespült hatte. Anwalt Reber musste die Auskunft gegen Bavaria Film und WDR juristisch erzwingen.

Die Bavaria und ihre Tochterfirma machten 35 Millionen Umsatz

In der Urteilsbegründung bezifferte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann die Erlöse der Bavaria Film und der EuroVideo auf über 35 Millionen Euro.

Jost Vacanos Forderung, dass die beklagten Firmen ihm auch Zinsen zahlen müssen, lehnte das Gericht ab. So fällt die Summe letztlich geringer aus als erhofft. Im Februar hatte das Gericht noch fast 700 000 Euro als Vergleichssumme vorgeschlagen. Vacano wirkte trotzdem zufrieden: „Wenigstens ist nun klar, dass ich auch an künftigen Erträgen beteiligt werde und nicht erneut klagen muss, wenn ich 105 bin.“

Ausgestanden ist der Streit allerdings immer noch nicht. Ein Sprecher der Bavaria Film sagte am Donnerstag der AZ, dass sie in Berufung gehen wird.

Interview: „Wer korrekt zahlt, ist dumm“

Die Urteilsverkündung im Landgericht in der Pacellistraße hörten sich gestern mehrere Filmschaffende an, darunter der Geschäftführer des Berufsverbandes freier Kameraleute, Michael Neubauer.

AZ: Herr Neubauer, wird es nach dem Urteil nun eine Klagewelle geben von anderen, die sich zu schlecht bezahlt fühlen?

MICHAEL NEUBAUER: Damit ist nicht zu rechnen. Erstens gibt es kaum vergleichbare Welterfolge. Zweitens traut sich kaum einer zu klagen, wenn er auf eine Weiterbeschäftigung hofft. Wer seinen Auftraggeber verklagt, ist ganz schnell auf der „black list“ und damit weg vom Fenster.

So wie der deutsche Synchronsprecher von Johnny Depp im Fluch der Karibik?

Zum Beispiel. Johnny Depp wird mittlerweile von einem anderen Sprecher synchronisiert.

Jost Vacano ist also in jeder Hinsicht ein Ausnahmefall?

Absolut. Er konnte diesen langen Streit nur durchstehen, weil er finanziell abgesichert und in Deutschland nicht mehr auf Aufträge angewiesen ist.

Ärgert es Sie, dass Herr Vacano laut Urteil keinen Anspruch auf Verzinsung der nun zu zahlenden Beteiligungen hat?

Das ist absolut unverständlich. Das lädt die Film-Verwerter geradezu ein, die Kreativen nicht zu beteiligen, da sie keine Sanktionen befürchten müssen, wenn sie Geld zurückbehalten. Anders gesagt: Die wären ja dumm, wenn sie sofort korrekt zahlen würden.

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