Sozialbürgerhäuser - Grundsicherung für Rentner

München - Der Gang durch die Türen eines Sozialbürgerhauses – für viele Rentner in München ist er bitter und schwer. Und wenn sie auch noch so sehr in Geldnot sind. Was werden wohl die Nachbarn sagen, wenn sie mitkriegen, dass man "aufs Amt" geht, weil die Rente nicht zum Leben reicht? Nimmt das Sozialamt einem am Ende die Wohnung oder das Sparbuch für die Enkel weg? Oder holt sich das Sozialgeld von den Kindern zurück?
Befürchtungen wie diese sind es wohl, die viele verarmte Senioren in München davon abhalten, sich bei der Stadt Hilfe zum Lebensunterhalt zu holen – die sogenannte Grundsicherung. Die stellt sicher, dass einem Münchner Rentner nach Abzug von Miete, Heizung, Betriebskosten und eventuellem Mehrbedarf wegen Krankheit 445 Euro im Monat zum Leben bleiben – für Lebensmittel, Körperpflege, Kleidung, Möbel, Haushalt, Strom und Freizeit.
Altersarmut: Etwa jeder fünfte der älteren Münchner betroffen
Im April waren es 15.170 Senioren, die diese "Renten-Aufstockung" bezogen (Kosten laut Sozialreferat: rund 128 Millionen Euro im Jahr). "Wir schätzen, dass 10.000 weitere Senioren Anspruch hätten, sich aber aus Scham oder Unwissenheit nicht an uns wenden", sagt Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD), und appelliert an Betroffene: "Wer im Alter in Geldnot ist, sollte sich bei uns melden!"
Denn klar ist: Etwa jeder fünfte der älteren Münchner (rund 58.000 Betroffene) lebt unter der Armutsschwelle. Die liegt laut Armutsbericht für einen Einpersonen-Haushalt bei einem Einkommen von 1.350 Euro netto im Monat; bei zwei Personen: 2.025 Euro.
Wer ist berechtigt? Grundsicherung im Alter gibt es ab der Regelaltersgrenze (65 Jahre und sieben Monate). Berechtigt ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen (wie Rente und Zinsen) bestreiten kann. In bestimmten Fällen gibt es auch einmalige Zuschüsse, etwa für orthopädische Schuhe, Therapiegeräte, Möbel. Auch Kosten für einen Pfleger oder eine Haushaltshilfe können übernommen werden, falls die Pflegeversicherung nicht voll zahlt.
Die eigenen Kinder, so Schiwy, werden für die Kosten übrigens nur dann herangezogen, wenn sie jeweils mehr als rund 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.
Grundsicherung kann im Sozialbürgerhaus beantragt werden
Wie beantragt man Grundsicherung? Man fragt telefonisch im zuständigen Sozialbürgerhaus (es gibt zwölf in München) nach dem Sachbearbeiter, lässt sich den Antrag zuschicken und macht einen Termin für eine Vorsprache aus. Dorthin bringt man Ausweis und Unterlagen mit, die den Bedarf (wie Miete, Versicherung, Krankenkassenkosten) und das Einkommen (wie Rente, Immobilien, Geldvermögen) belegen. Auch Angehörige oder Übersetzer können mitkommen.
Dass dieser Gang sich lohnen kann, das betont Nancy Bloch, die im Pasinger Sozialbürgerhaus Sachbearbeiterin ist: "Wenn man alle Unterlagen dabei hat und den Bedarf nachweist, kann innerhalb von wenigen Tagen schon das erste Geld auf dem Konto sein."
Geschütztes Vermögen: Was man behalten darf
Wer Grundsicherung beantragt, muss sich nicht sorgen, dass ihm all sein Vermögen genommen wird. Was man als "geschütztes Vermögen" behalten darf, sind unter anderem:
- 5.000 Euro pro erwachsener Person (und 500 Euro pro Kind, das im Haushalt lebt). Für ein Ehepaar also 10.000 Euro.
- Erbstücke, deren "Veräußerung eine besondere Härte bedeuten würde".
- Ein "angemessenes" Hausgrundstück", das selbst bewohnt wird und das nach dem Tod von den Angehörigen bewohnt werden soll. Angemessen bedeutet eine Wohnfläche von 80 Quadratmetern für eine Einzelperson und je 20 Quadratmeter pro weiterere Person.
Beispielrechnungen: So viel bringt die Grundsicherung
Das Sozialreferat hat auf AZ-Anfrage in zwei Beispielen ausgerechnet, wie viel Zusatzgeld die Grundsicherung im Alter bringt.
Fall 1: Hans Meier (66, alleinstehend) bekommt 700 Euro Rente. Seine Miete kostet 300 Euro kalt + 75 Euro Heizung/Warmwasser + 75 Euro Betriebskosten.
Die Rechnung:
Miete 450 Euro (warm) + Regelsatz 445 Euro = ein monatlicher Bedarf von 895 Euro. Abzüglich Rente 700 Euro = ein nicht gedeckter Bedarf von 195 Euro. Er bekommt also 195 Euro monatliche Grundsicherung vom Sozialamt.
FALL 2: Herta Müller (66, alleinstehend) bekommt 200 Euro Rente. Ihre Miete kostet 500 Euro kalt + 100 Euro Betriebskosten + 60 Euro Heizkosten. Sie hat außerdem einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G".
Die Rechnung:
Miete 660 Euro (warm) + Regelsatz 445 Euro + Mehrbedarf "G" 75,65 Euro = ein monatlicher Bedarf von 1.180,65 Euro. Abzüglich Rente 200 Euro = ein nicht gedeckter Bedarf von 980,65 Euro. Diese Münchnerin bekommt also 980,65 Euro monatliche Grundsicherung als "Aufstockung" vom Sozialamt dazu.
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