Sommer in München: Stadtterrassen dürfen dauerhaft bleiben

Die Stadtterrassen bleiben München dauerhaft erhalten. Dabei müssen jedoch einige Regeln beachtet werden.
von  AZ
So könnte eine Stadtterrasse beispielweise aussehen. (Archivbild)
So könnte eine Stadtterrasse beispielweise aussehen. (Archivbild) © Daniel von Loeper

München - Nach den Schanigärten bleiben nun auch die Stadtterrassen dauerhaft in München – der Stadtrat genehmigte am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses.

"Beste Nachricht des Tages: Stadtterrassen sind jetzt fester Bestandteil der Sondernutzungsrichtlinien! Sie können ab jetzt jedes Jahr beantragt und aufgebaut werden!", schrieb SPD-Stadträtin Lena Odell auf Twitter. Sie war eine der Initiatorinnen im vergangenen Jahr.

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Stadtterrassen dürfen von April bis Oktober in München stehen

Mit den Stadtterrassen und Parklets (Nutzung auf Parkplatzflächen) können die Münchner künftig von 1. April bis 31. Oktober kleine Erholungsorte im öffentlichen Raum einrichten. Erstmals gab es die Stadtterrassen in München im vergangenen Sommer.

Wer eine solche Terrasse aufbauen möchte, muss jedoch einige Regeln beachten, denn das Mobiliar darf nicht einfach irgendwohin gestellt werden. Vielmehr müssen sie beim örtlichen Bezirksausschuss angemeldet werden, das Kreisverwaltungsreferat (KVR) genehmigt sie schließlich. Die Nutzung ist gratis, jedoch fällt eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro an.

Zudem müssen ein oder mehrere Verantwortliche pro Stadtterrasse genannt werden, die sich in der Folge um die Sauberkeit und Sicherheit vor Ort kümmern. Ebenfalls wichtig: Laut Stadt dürfe auf den Terrassen und Parklets nur wetterfestes Mobiliar aufgestellt werden.

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