Soldat von Flugradar verstrahlt - jetzt klagt er gegen den Bund

Er will 100 000 Euro vom Bund: Doch vor Gericht hat der 72-jährige Kläger wenig Aussicht auf Schmerzensgeld, weil die Beweise aus den 50er Jahren einfach nicht aufzutreiben sind.
von  Abendzeitung
Strahlenopfer Heinz Dankenbring klagt gegen die Bundeswehr vor dem Oberlandesgericht.
Strahlenopfer Heinz Dankenbring klagt gegen die Bundeswehr vor dem Oberlandesgericht. © Gregor Feindt

MÜNCHEN - Er will 100 000 Euro vom Bund: Doch vor Gericht hat der 72-jährige Kläger wenig Aussicht auf Schmerzensgeld, weil die Beweise aus den 50er Jahren einfach nicht aufzutreiben sind.

Vor der Verhandlung schien Heinz Dankenbring (72) noch guter Hoffnung, dass er mit seiner Schmerzensgeld-Forderung von 100000 Euro Erfolg haben könnte. Der Kaufbeurer sagt, dass er in den 50er Jahren als Bundeswehr-Soldat beim Einsatz am Flugmelderadargerät MPS 14 verstrahlt wurde.

Samenschädigung, Hautkrebs, Magen-Darm-Probleme

Samenschädigung wurde ihm zunächst attestiert, Hautkrebs, Magen-Darm-Probleme kamen später dazu. Allein sieben Mal wurde er wegen eines Karzinoms an der Nase operiert. Doch der Bund weigert sich, ein Schmerzensgeld zu zahlen. Auch ein Vergleich (10000 Euro) wurde abgelehnt. Peter Rasch (67), Vorsitzender des Bundes zur Unterstützung Radargeschädigter, glaubt, dass der Bund einen Präzedenzfall und weitere Schmerzensgeld-Forderungen fürchtet. „Wir hatten einmal 800 Mitglieder.“

Das Münchner Oberlandesgericht - in der ersten Instanz war Dankenbring gescheitert – aber machte zu Beginn der Verhandlung klar, dass es dem Kläger wohl schwer fallen wird, der Bundeswehr Vorsatz nachzuweisen. Auch der direkte Zusammenhang von Strahlung und Krankheit sei noch nicht belegt.

"Man hat mich nicht mal zu Wort kommen lassen"

„Ich bin enttäuscht“, erklärte Heinz Dankenbring nachdem auch die gestrigen Zeugen nicht den Beweis erbringen konnten, dass beim Bund vorsätzlich der Strahlenschutz vernachlässigt wurde. „Man hat mich nicht einmal zu Wort kommen lassen.“

Stattdessen ging es nur um ein Dokument, das im Archiv der Strahlenmessstelle der Bundeswehr in Munster (Niedersachsen) gesehen wurde. Darin ging es um eine Besprechung, in der unter anderem gesagt worden sein soll, dass persönlicher Strahlenschutz wie Bleischürzen zu teuer und daher technischer Schutz an den Geräten vorzuziehen sei.

Urteil: Am 26. Februar

Die Entscheidung wird am 26. Februar verkündet. Dass er bei negativem Urteil beim Bundesgerichtshof noch einmal in Berufung geht, hält Dankenbring für unwahrscheinlich. „Ich habe kein Geld mehr.“

John Schneider

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