Sohn von Münchner Ex-OB Kiesl hat kein Recht auf Löschung aus Pressearchiv

München/Karlsruhe - Ein Sohn des früheren Münchner Oberbürgermeisters Erich Kiesl (CSU) muss es hinnehmen, dass ein alter Pressebericht über seinen Vater mit dem eigenen Namen darin bis heute online steht. Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht hatte keinen Erfolg, wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte. Es gebe in diesem Fall kein "Recht auf Vergessen." (Az. 1 BvR 1282/17)
"Der Spiegel" veröffentlichte ein Porträt mit dem Namen der fünf Kinder
Der 2013 gestorbene CSU-Politiker war von 1978 bis 1984 Oberbürgermeister von München. Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hatte 1978 ein Porträt veröffentlicht, in dem auch die Namen der fünf Kinder auftauchen. Der Text steht bis heute im Online-Archiv. Der Sohn möchte nicht öffentlich mit dem früheren OB in Verbindung gebracht werden. Er klagte deshalb gegen den Verlag - vergeblich.
Die Verfassungsrichter bestätigten nun die Hamburger Urteile. Der Kläger sei nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Dieses schütze vor der Verbreitung von Informationen, die die Persönlichkeitsentfaltung erheblich beeinträchtigen könnten. Es gewährleiste aber "nicht das Recht, öffentlich so wahrgenommen zu werden, wie es den eigenen Wünschen entsprich."
Öffentlichkeit hat ein Interesse, dass Informationen weiter zugänglich bleiben
Dabei betonen die Richter das Interesse der Presse, "ihre Archive möglichst vollständig und unverändert der Öffentlichkeit verfügbar zu halten." Auch die Öffentlichkeit habe ein Interesse daran, dass zutreffende Informationen weiter zugänglich blieben.
Dem Kläger wiederum drohten keine erheblichen negativen Folgen. Die Nennung als Sohn wiege nicht so schwer wie zum Beispiel eine Berichterstattung über frühere schwere Straftaten. Außerdem finde sich der Text beim Googeln erst auf Position 40 bis 50. Es seien also recht intensive Recherchen nötig, um überhaupt auf die Familienbeziehung zu stoßen.
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