Software-Panne bei der Deutschen Flugsicherung: München kaum betroffen
München - Wegen Software-Problemen bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) fallen am Montag am Münchner Flughafen vier Flüge aus.
Die Flüge aus und nach Frankfurt am Main wurden von der Lufthansa gestrichen. Der Münchner Flughafen habe Glück und sei kaum von den Problemen bei der DFS betroffen, sagte ein Airport-Sprecher. In Frankfurt strich die Lufthansa insgesamt 22 Flüge.
Ein Software-Problem bei den Fluglotsen schränkt den Luftverkehr schon seit Tagen über weiten Teilen Deutschlands ein. Die betroffene Software stellt nach früheren DFS-Angaben den Lotsen alle für den Flugverlauf wichtigen Daten jedes Fluges zur Verfügung. Das sind beispielsweise Flugzeugtyp, Flugstrecke und die erwartete Überflugzeit.
Unabhängig von den Software-Problemen fallen in München wegen eines Streiks in Italien sechs Flüge von und nach Italien aus, wie der Sprecher des Flughafen mitteilte.
DFS will fehlerhafte Software in dieser Woche auswechseln
Laut einer Mitteilung der Deutschen Flugsicherung vom Montagmorgen wird erst in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag versucht, eine alternative Software zu installieren. Bis auf weiteres dürfen im Luftraum über Südwestdeutschland nur 75 Prozent der sonst üblichen Flugbewegungen stattfinden. Nach wie vor sei die Sicherheit des Luftverkehrs nicht beeinflusst, versicherte die Flugsicherung.
Software-Panne bei DFS: Entschädigung unwahrscheinlich
Bei Flugausfällen infolge der Software-Probleme bei der Deutschen Flugsicherung können betroffene Passagiere in der Regel nicht auf Entschädigung hoffen. Ein solches Ereignis sei als außergewöhnlicher Umstand zu bewerten, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. So ein Umstand befreit die Airline meist von einer Zahlungspflicht. Die Fluggesellschaft könne keinen Einfluss darauf nehmen, wenn der Luftverkehr durch Probleme bei den Fluglotsen eingeschränkt werden muss.
Allerdings kommt es laut dem Experten immer auch darauf an, ob die Airline alles in ihrer Macht stehende getan hat, um die Folgen der Flugausfälle abzumildern. Hier sind die Details entscheidend. Die Beweislast liege bei der Fluggesellschaft, so Degott. In jedem Fall muss die Airline eine kostenlose alternative Beförderung für die betroffenen Passagiere organisieren - zum Beispiel durch Umbuchung auf einen anderen Flug oder die Umwandlung des Flugtickets in eine Bahnfahrkarte.
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