Software-Panne bei der Deutschen Flugsicherung: München kaum betroffen

Die Softwareprobleme bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) haben auch zu Wochenbeginn weiter Auswirkungen auf den Flugverkehr. München kommt mit einem blauen Auge davon.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München - Wegen Software-Problemen bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) fallen am Montag am Münchner Flughafen vier Flüge aus.

Die Flüge aus und nach Frankfurt am Main wurden von der Lufthansa gestrichen. Der Münchner Flughafen habe Glück und sei kaum von den Problemen bei der DFS betroffen, sagte ein Airport-Sprecher. In Frankfurt strich die Lufthansa insgesamt 22 Flüge.

Ein Software-Problem bei den Fluglotsen schränkt den Luftverkehr schon seit Tagen über weiten Teilen Deutschlands ein. Die betroffene Software stellt nach früheren DFS-Angaben den Lotsen alle für den Flugverlauf wichtigen Daten jedes Fluges zur Verfügung. Das sind beispielsweise Flugzeugtyp, Flugstrecke und die erwartete Überflugzeit.

Unabhängig von den Software-Problemen fallen in München wegen eines Streiks in Italien sechs Flüge von und nach Italien aus, wie der Sprecher des Flughafen mitteilte.

DFS will fehlerhafte Software in dieser Woche auswechseln

Laut einer Mitteilung der Deutschen Flugsicherung vom Montagmorgen wird erst in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag versucht, eine alternative Software zu installieren. Bis auf weiteres dürfen im Luftraum über Südwestdeutschland nur 75 Prozent der sonst üblichen Flugbewegungen stattfinden. Nach wie vor sei die Sicherheit des Luftverkehrs nicht beeinflusst, versicherte die Flugsicherung.

Software-Panne bei DFS: Entschädigung unwahrscheinlich

Bei Flugausfällen infolge der Software-Probleme bei der Deutschen Flugsicherung können betroffene Passagiere in der Regel nicht auf Entschädigung hoffen. Ein solches Ereignis sei als außergewöhnlicher Umstand zu bewerten, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. So ein Umstand befreit die Airline meist von einer Zahlungspflicht. Die Fluggesellschaft könne keinen Einfluss darauf nehmen, wenn der Luftverkehr durch Probleme bei den Fluglotsen eingeschränkt werden muss.

Allerdings kommt es laut dem Experten immer auch darauf an, ob die Airline alles in ihrer Macht stehende getan hat, um die Folgen der Flugausfälle abzumildern. Hier sind die Details entscheidend. Die Beweislast liege bei der Fluggesellschaft, so Degott. In jedem Fall muss die Airline eine kostenlose alternative Beförderung für die betroffenen Passagiere organisieren - zum Beispiel durch Umbuchung auf einen anderen Flug oder die Umwandlung des Flugtickets in eine Bahnfahrkarte.

Lesen Sie hier: 32-Jähriger pöbelt im Vollrausch am Münchner Hauptbahnhof

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.