So wählen Sie richtig: 80 Stimmen für den neuen Rat

Auf dem größten Stimmzettel aller Zeiten drängen 932 Kandidaten aus 14 Gruppierungen ins Rathaus. Wie Sie ihren Wunsch-Stadtrat wählen und dabei keine Stimme verschenken.
Willi Bock |
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Stimmzettel Stadtratswahl
Gregor Feindt Stimmzettel Stadtratswahl

München - Der Stimmzettel sieht schon mal gewaltig aus, und das Wahlverfahren scheint darauf immens kompliziert zu sein. Aber das ist es nicht. Die AZ erklärt, wie Sie richtig wählen und keine Stimme verschenken. Dabei haben die Wähler in Bayern die einmalige Chance, dass sie nicht wie bei der Landtags- oder Bundestagswahl stur eine unveränderliche Liste wählen müssen. Jeder kann sich seinen Wunsch-Stadtrat selber zusammenstellen.

Wichtig ist: Jeder hat bei der Stadtratswahl in München 80 Stimmen, denn so viele Sitze hat der Stadtrat. Es dürfen also zusammengezählt nur maximal 80 Stimmen vergeben werden. Das KVR hat da bei einigen Münchnern für Verwirrung gesorgt: Mit der Wahlbenachrichtigung bekam jeder einen Infozettel. Viele glaubten daher, sie könnten nur acht Stimmen vergeben. Das ist falsch! Jeder hat bei der Stadtratswahl in München 80 Stimmen. Und das geht so:

Das Einfachste ist, im Kreis neben dem Namen einer Partei ein Kreuz zu machen. Dann bekommt diese Partei alle 80 Stimmen – die auf die Kandidaten der Liste verteilt werden.

Wer nur eine Partei wählen will, aber innerhalb der Liste seine Vorlieben und Abneigungen hat, der kann das dokumentieren: Er kann einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben (also eine 1, 2 oder 3 vor den Namen schreiben). Das nennt man „häufeln“ oder „kumulieren“. Wichtig ist: Es dürfen zusammengezählt nur maximal 80 Stimmen sein! Man darf auch Namen durchstreichen – die bekommen dann eben keine Stimme. Wer am Ende noch Stimmen übrig hat, der macht noch ein Kreuz neben dem Namen der Partei; dann bekommt dieses Partei die übrigen Stimmen zugezählt – von oben nach unten auf die übrigen Namen verteilt.

Man kann auch kreuz und quer durch alle Parteien wählen (das nennt man panaschieren): Niemand ist also gezwungen, nur eine Partei zu wählen. Auch dabei kann man jedem Kandidaten bis zu drei Stimmen (als Zahl 1-2-3) geben. Immer wichtig: Es dürfen nur maximal 80 Stimmen sein. Wer am Ende noch Stimmen übrig hat, der macht ein Kreuz neben dem Namen der Partei seiner Wahl: Die bekommt die übrig gebliebenen Stimmen gutgeschrieben. So geht keine Stimme verloren. Man muss nicht 80 Stimmen vergeben – aber dann hat man Stimmen verschenkt.

Ungültig ist ein Stimmzettel für die Stadtratswahl: wenn mehr als 80 Stimmen vergeben werden. wenn irgendwelche Anmerkungen auf dem Stimmzettel gemacht werden. Im Internet können die Münchner auf einem Probestimmzettel das Abstimmen schon einmal üben. Unter www.waehlamt-muenchen.de (Stichwort: Probestimmzettel). Hilfen gibt auch die telefonische Hotline unter 23396233. Für die Kandidaten der Stadtratswahl gibt es keine hohe Hürde wie bei Landtags- oder Bundestagswahl. Hier gilt: Mit 1,25 Prozent ist ein Kandidat gewählt (100 Prozent dividiert durch 80 Sitze). So haben auch die Kleinen einen Chance: Im jetzigen Stadtrat sitzen drei solcher „Einzelkämpfer“.

Für die Wahl der 25 Bezirksausschüsse (BA) der Stadt (die auch am 16. März ist) gilt Ähnliches. Aber: Hier ist die Anzahl der Stimmen in jedem Stadtteil unterschiedlich. Sie hängt von der Größe des Stadtviertels ab – von 15 Stimmen im kleinsten BA Altstadt bis zu 45 Stimmen für den BA in Ramersdorf-Perlach. Deshalb werden in jedem Stadtteil auch andere Stimmzettel ausgegeben. Auch hier gilt. Die maximale Stimmenzahl darf nicht überschritten werden.

 

 

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