So vernichtet die GBW günstigen Wohnraum

Seit 1. März gilt: Wer Mietwohnungen in einem Erhaltungssatzungsgebiet in Eigentumswohnungen umwandeln will, braucht eine Genehmigung. Die GBW hat aber einen Trick gefunden, um das zu umgehen.
von  Christian Pfaffinger
Mehrere Wohnblöcke sind betroffen - auch dieser in der Schwabinger Rheinstraße. Mitarbeiter der GBW haben sich mit einer Vormerkung ins Grundbuch eingetragen.
Mehrere Wohnblöcke sind betroffen - auch dieser in der Schwabinger Rheinstraße. Mitarbeiter der GBW haben sich mit einer Vormerkung ins Grundbuch eingetragen. © Gregor Feindt

Seit 1. März gilt: Wer Mietwohnungen in einem Erhaltungssatzungsgebiet in Eigentumswohnungen umwandeln will, braucht eine Genehmigung von der Stadt. Die GBW hat aber einen Trick gefunden, um das zu umgehen. Der Mieterverein spricht vom „Ausverkauf der Daseinsvorsorge“

München - Es sollte ein Schutz für die Mieter sein, eine starke Waffe der Stadt im Kampf gegen die Vernichtung von günstigem Wohnraum. Ist es aber nicht. Ausgeschmiert.

Noch bevor das Umwandlungsverbot für Mietshäuser in Erhaltungssatzungsgebieten in Kraft getreten war, wurde es bereits ausgehebelt. Von der GBW – und recht wahrscheinlich auch anderen Immobilien-Unternehmen.

Der Mieterverein München kann durch Auszüge aus dem Grundbuch der Stadt belegen, dass die GBW einen Trick anwendet, mit dem sie das Umwandlungsverbot umgehen kann. Damit könnten günstige Mietwohnungen in teure Eigentumswohnungen umgewandelt werden.

Beweise gibt es für GBW-Wohnungen in Schwabing (Rheinstraße, Mainzerstraße, Cherubinistraße, Clemensstraße und Asprengerstraße) sowie Milbertshofen (Nietzschestraße).

Eigentlich gilt dort die Erhaltungssatzung – die Stadt muss bestimmte bauliche Veränderungen genehmigen. Seit 1. März gilt für diese Gebiete außerdem ein Umwandlungsverbot. Das bedeutet, dass die Stadt eine Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen in diesen Gebieten erst genehmigen muss. Mit einer Ausnahme: Wenn ein Dritter vor dem 1. März eine Vormerkung zur Bildung von Wohneigentum ins Grundbuch eintragen hat lassen.

Das nutzt die GBW aus: Die Firma hat eigene Mitarbeiter mit Vormerkungen für Wohnungen im Grundbuch eingetragen. Und zwar Mitte Februar, als das Gesetz bereits vom der Bayerischen Staatsregierung beschlossen war, aber noch nicht galt.

Diese Mitarbeiter können die Stadt durch ihre Vormerkung zwingen, die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu genehmigen. Das Verbot ist damit ausgehebelt. Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München, sagt: „Das hat die GBW vermutlich bei allen Wohnungen in Erhaltungssatzungsgebieten so gemacht. Wir sammeln weiter Beweise und prüfen auch, ob andere Unternehmen genauso vorgehen.“

Mit dem Trick werde auch die Sozialcharta, die für die GBW-Mieter nach dem Verkauf an ein Investorenkonsortium im letzten Jahr gelten sollte, umgangen. Beatrix Zurek nennt das Vorgehen den „Ausverkauf der Daseinsvorsorge in Bayern“.

Denn dass die Mitarbeiter der GBW die Wohnungen selbst bekommen, ist unwahrscheinlich. Sobald die Stadt die Genehmigungen erteilt hat, können die Mitarbeiter die Wohnungen wieder auf die GBW übertragen. So hat die GBW die Mietwohnungen auf einem Umweg doch in Eigentumswohnungen umgewandelt. Diese können dann wesentlich einfacher saniert und teuer verkauft werden.

Auf Anfrage der AZ sagt eine Sprecherin der GBW zu den Vorwürfen, dass sie „gerade in Wahlkampfzeiten die Meinung Dritter nicht kommentieren und über Verkäufe nicht im Detail berichten“ wolle.

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