So stoppt die Stadt München die Plakatflut
München - An gefühlt jedem Ort in München klebten, standen, hingen sie zur Landtagswahl im letzten Herbst: die quietschbunten Wahlplakate aller Parteien. Teilweise beschmiert, halb abgerissen, umgeworfen.
An die 65.500 Plakate von 17 Parteien hatte die Stadt genehmigt – 5.000 mehr als noch bei der Bundestagswahl im Jahr davor. Beschwerden gab es vor allem über die Plakate der rechtspopulistischen AfD, die weit über den Köpfen von Fußgängern hoch an Laternenmasten oder in Bäumen hingen, ganze Straßenzüge lang.
Wahlplakat-Flut in München: Völlig verkopft
Als die Rechts-Plakate auch am sensiblen Platz der Opfer des Nationalsozialismus und am Max-Mannheimer-Platz auftauchten, reichte es: Im November forderte der Ältestenrat des Stadtrats Beschränkungen – und suchte Gespräche mit allen Stadtratsparteien.
KVR will städtische Plakatierungsverordnung ändern
Jetzt steht fest, wie es weitergehen soll: Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) will die städtische Plakatierungsverordnung zum 1. September ändern – rechtzeitig, bevor der Wahlkampf zur Kommunalwahl am 15. März 2020 in die heiße Phase geht. In der Vorlage, über die der Kreisverwaltungsausschuss am Dienstag entscheiden soll, heißt es unter anderem: Plakate oder Plakatständer müssen "künftig den Boden berühren und dürfen nur noch eine maximale Höhe von 1,5 Meter (Oberkante)" haben.
Sie dürfen "nicht übereinander" und nicht "im Luftraum" angebracht werden und sie dürfen auch grundsätzlich "Bäume nicht mehr berühren". Die maximale Größe eines Plakats bleibt auf einen Quadratmeter (DIN A 0) beschränkt.
Neu: Paragraf zum "Ortsbild und Denkmalschutz"
Eine Lockerung gibt es aber auch: Bislang durften die Parteien nach einer politischen Veranstaltung die Plakate dazu nur eine Woche hängen lassen. Jetzt wird auf zwei Wochen verlängert. Neu ist außerdem ein Paragraf zum "Ortsbild und Denkmalschutz".
Er regelt, dass künftig am Platz der Opfer des Nationalsozialismus weder Anschläge noch Plakatierungen angebracht werden dürfen. Damit werde "der zentrale Ort" geschützt, an dem die Münchner der Opfer von Entrechtung, Ausgrenzung, Verfolgung und millionenfachem Mord gedenken.
Bayernpartei beantragte 25.000 Wahlplakate
Das Plakatierungsverbot gilt für alle Flächen dort, also Wege-, Parkplatz- und Grünbereiche. Zusätzlich auch "auf dem angrenzenden Gehweg entlang der Brienner Straße zwischen Amiraplatz und Maximiliansplatz sowie auf dem Geh- und Radweg einschließlich des Baumgrabens entlang des Maximiliansplatzes zwischen Brienner Straße und Jungfernturmstraße".
Weiter reicht das Plakatverbot nicht: Es auf alle Plätze in München auszudehnen, die im weitesten Sinne an die Verbrechen der NS-Diktatur erinnern, "würde die Parteien, die politische Meinungsbildung und letztlich die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig einschränken", heißt es in dem Papier für den Kreisverwaltungsausschuss.
Die SPD hatte im Herbst laut Zahlen aus dem Kreisverwaltungsreferat 1.636 Plakate beantragt, die CSU 7.000, die AfD 7.500 und die Bayernpartei 25.000. Diese Zahlen werden bei der Kommunalwahl wohl nicht mehr erreicht.
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