So stimmen die Münchner Abgeordneten ab

Eine Umfrage zur Sterbehilfe zeigt: Der strafrechtlich radikalste Vorschlag, der Beihilfe zum Suizid verbieten will, findet keine Anhänger. So wollen Münchner Bundestagsabgeordnete heute abstimmen.
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Wolfgang Stefinger (CSU): „Suizidbeihilfe ist ein sehr sensibles Thema. Daher war es gut und richtig, dass sich der Bundestag so intensiv mit diesem Thema beschäftigt hat. Mir ist wichtig, dass mit Tod und Sterben kein Geschäft gemacht werden darf. Das heißt, dass Tod und Sterben nicht durch sogenannte Vereine oder Einzelpersonen organisiert wird. Wir tragen Verantwortung dafür, dass Sterben würdevoll erlebt werden kann. Ich werde daher den Antrag Brand/Griese (Vorschlag 1) unterstützen, der ein Verbot der organisierten Beihilfe regelt.“
az 6 Wolfgang Stefinger (CSU): „Suizidbeihilfe ist ein sehr sensibles Thema. Daher war es gut und richtig, dass sich der Bundestag so intensiv mit diesem Thema beschäftigt hat. Mir ist wichtig, dass mit Tod und Sterben kein Geschäft gemacht werden darf. Das heißt, dass Tod und Sterben nicht durch sogenannte Vereine oder Einzelpersonen organisiert wird. Wir tragen Verantwortung dafür, dass Sterben würdevoll erlebt werden kann. Ich werde daher den Antrag Brand/Griese (Vorschlag 1) unterstützen, der ein Verbot der organisierten Beihilfe regelt.“
Johannes Singhammer (CSU): „Das menschliche Leben von seinem Anfang bis zu seinem Ende zu schützen, muss Vorrang haben gegenüber jeder Art von Nützlichkeits- oder Geschäftsdenken. Deshalb trete ich für Folgendes ein: Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden können. Ich unterstütze daher den Vorschlag der Gruppe Brand/Griese (Vorschlag 1).
az 6 Johannes Singhammer (CSU): „Das menschliche Leben von seinem Anfang bis zu seinem Ende zu schützen, muss Vorrang haben gegenüber jeder Art von Nützlichkeits- oder Geschäftsdenken. Deshalb trete ich für Folgendes ein: Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden können. Ich unterstütze daher den Vorschlag der Gruppe Brand/Griese (Vorschlag 1).
Doris Wagner (Grüne)
Grüne 6 Doris Wagner (Grüne)
Nicole Gohlke (Die Linke): „Ich werde in der ersten Abstimmungsrunde für den Entwurf um die Gruppe Gehring/Künast/Sitte (Vorschlag 2) stimmen. Jetzt zeichnet sich aber ab, dass es wohl eine Mehrheit für den Vorschlag Brand/Griese/Vogler (Vorschlag 1) geben wird, womit im Grunde neue Straftatbestände geschaffen werden und die bislang bestehenden Regelungen somit verschärft. Das möchte ich gerne verhindern. Deshalb werde ich – sollte der Antrag Gehring/Künast/Sitte nach der ersten Abstimmungsrunde nicht mehr dabei sein – immer mit „nein“ stimmen und so den Vorschlag von Katja Keul unterstützen, der den „Status quo“ beibehalten möchte. Denn für mich gehört es mit zum Selbstbestimmungsrecht, dass Menschen Suizid begehen können und dann ist für mich auch folgerichtig, dass die Suizid-Beihilfe straffrei bleibt. Ich möchte nicht, dass hier eine Art neue Kriminalisierung geschaffen wird. Es ist seit 140 Jahren schon so, dass Suizid-Beihilfe keine Straftat ist und in all diesen Jahren gibt es keinen messbaren Missbrauch.“
az 6 Nicole Gohlke (Die Linke): „Ich werde in der ersten Abstimmungsrunde für den Entwurf um die Gruppe Gehring/Künast/Sitte (Vorschlag 2) stimmen. Jetzt zeichnet sich aber ab, dass es wohl eine Mehrheit für den Vorschlag Brand/Griese/Vogler (Vorschlag 1) geben wird, womit im Grunde neue Straftatbestände geschaffen werden und die bislang bestehenden Regelungen somit verschärft. Das möchte ich gerne verhindern. Deshalb werde ich – sollte der Antrag Gehring/Künast/Sitte nach der ersten Abstimmungsrunde nicht mehr dabei sein – immer mit „nein“ stimmen und so den Vorschlag von Katja Keul unterstützen, der den „Status quo“ beibehalten möchte. Denn für mich gehört es mit zum Selbstbestimmungsrecht, dass Menschen Suizid begehen können und dann ist für mich auch folgerichtig, dass die Suizid-Beihilfe straffrei bleibt. Ich möchte nicht, dass hier eine Art neue Kriminalisierung geschaffen wird. Es ist seit 140 Jahren schon so, dass Suizid-Beihilfe keine Straftat ist und in all diesen Jahren gibt es keinen messbaren Missbrauch.“
Claudia Tausend (SPD): „Ich werde für den Gesetzesentwurf der Gruppe Hintze/Reimann/Lauterbach (Vorschlag 3) stimmen. Dieser Antrag will das gerade am Lebensende so wichtige vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis vor rechtlichen Sanktionen schützen. Deshalb sieht der Gesetzesentwurf die Aufnahme eines neuen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, der es todkranken Menschen ausdrücklich gestattet, ihren behandelnden Arzt des Vertrauens um Hilfe bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung zu bitten. Suizidhilfe betrifft Fälle, bei denen es nicht mehr um das Ob des Todes, sondern nur noch darum geht, ob der Patient weiter leiden muss. Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde. Der Entwurf sieht bewusst von einer Änderung des Strafrechts ab, eine Verschärfung des Strafrechts lehne ich klar ab.“
az 6 Claudia Tausend (SPD): „Ich werde für den Gesetzesentwurf der Gruppe Hintze/Reimann/Lauterbach (Vorschlag 3) stimmen. Dieser Antrag will das gerade am Lebensende so wichtige vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis vor rechtlichen Sanktionen schützen. Deshalb sieht der Gesetzesentwurf die Aufnahme eines neuen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, der es todkranken Menschen ausdrücklich gestattet, ihren behandelnden Arzt des Vertrauens um Hilfe bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung zu bitten. Suizidhilfe betrifft Fälle, bei denen es nicht mehr um das Ob des Todes, sondern nur noch darum geht, ob der Patient weiter leiden muss. Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde. Der Entwurf sieht bewusst von einer Änderung des Strafrechts ab, eine Verschärfung des Strafrechts lehne ich klar ab.“
Florian Post (SPD): „Ich stimme für den Antrag der Gruppe Hintze/Reimann/Lauterbach (Vorschlag 3), weil dieser als einziger sowohl eine weitgehende Liberalisierung der Sterbehilfe als auch die Straffreiheit der behandelnden Ärzte sicherstellt. Auch ist durch diesen Antrag gewährleistet, dass eine Kommerzialisierung der Sterbehilfe nicht in Frage kommt.“
az 6 Florian Post (SPD): „Ich stimme für den Antrag der Gruppe Hintze/Reimann/Lauterbach (Vorschlag 3), weil dieser als einziger sowohl eine weitgehende Liberalisierung der Sterbehilfe als auch die Straffreiheit der behandelnden Ärzte sicherstellt. Auch ist durch diesen Antrag gewährleistet, dass eine Kommerzialisierung der Sterbehilfe nicht in Frage kommt.“

München - Sechs Abgeordnete haben auf die AZ-Anfrage geantwortet, für welchen der vier Gesetzesentwürfe sie stimmen und warum sie das tun. Sie sind bei ihrer Entscheidung nicht an Fraktionszwänge gebunden.

 

Die vier Entwürfe zu Sterbehilfe

 

Dem Parlament liegen vier Gesetzesentwürfe verschiedener Abgeordneten-Gruppen vor. Im Grunde geht es allen um ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe, allerdings unterscheiden sie sich deutlich beim Thema „Sterbehilfe als Straftatbestand“.

Lesen Sie hier: Strafbar oder nicht? - Am Freitag stimmt der Bundestag ab


Vorschlag 1: Der Gesetzesentwurf „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ der Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SDP), Kathrin Vogler (Linke) und Harald Terpe (Grüne). Er sieht das Verbot einer geschäftsmäßigen, auf Wiederholung angelegten Sterbehilfe vor, egal ob Arzt oder Angehöriger. Ansonsten sollen die bisherigen Regelungen gleichbleiben. Es ist der aussichtsreichste Vorschlag, der von den meisten Abgeordneten favorisiert wird.

Vorschlag 2: Der Antrag „Über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung“ von Renate Künast (Grüne), Petra Sitte (Linke) und Kai Gehring (Grüne). Dieser will Straffreiheit bei der Beihilfe zum Suizid. Beihilfe zur Selbsttötung „aus Gründen des eigenen Profits“ (gewerbsmäßiges Handeln) soll bestraft werden. Sterbehilfevereine sind ausdrücklich erlaubt, sofern sie keinen Profit erzielen wollen.

Vorschlag 3: Der Antrag „Zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ der Koalitionsgruppe um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann und Karl Lauterbach (beide SPD). Dieser Entwurf will für sterbenskranke, schwerst leidende Menschen die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizids schaffen und dies im Zivilrecht regeln.

Vorschlag 4: Der Antrag „Über die Strafbarkeit der Teilnahme an einer Selbsttötung“ einer Gruppe und Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU). Der strafrechtlich radikalste Entwurf unter den vieren. Demnach soll ein neuer Paragraf im Strafgesetzbuch „Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung“ verbieten. Nur in extremen Ausnahmefällen von großem Leid soll dies straffrei bleiben.

 

Sterbehilfe: So wollen Müncher Politiker abstimmen

 

Wolfgang Stefinger (CSU): „Suizidbeihilfe ist ein sehr sensibles Thema. Daher war es gut und richtig, dass sich der Bundestag so intensiv mit diesem Thema beschäftigt hat. Mir ist wichtig, dass mit Tod und Sterben kein Geschäft gemacht werden darf. Das heißt, dass Tod und Sterben nicht durch sogenannte Vereine oder Einzelpersonen organisiert wird. Wir tragen Verantwortung dafür, dass Sterben würdevoll erlebt werden kann. Ich werde daher den Antrag Brand/Griese (Vorschlag 1) unterstützen, der ein Verbot der organisierten Beihilfe regelt.“

Johannes Singhammer (CSU): „Das menschliche Leben von seinem Anfang bis zu seinem Ende zu schützen, muss Vorrang haben gegenüber jeder Art von Nützlichkeits- oder Geschäftsdenken. Deshalb trete ich für Folgendes ein: Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden können. Ich unterstütze daher den Vorschlag der Gruppe Brand/Griese (Vorschlag 1).

Doris Wagner (Grüne): „Ich habe schon von Beginn an den Antrag „Künast/Gehring/Sitte“ (Vorschlag 2) unterstützt und hätte auch morgen dafür gestimmt, wenn ich nicht krank zu Hause wäre. Ich bin entschieden gegen eine Verschärfung des Sterbehilfegesetzes. Selbstbestimmung bis ganz zum Schluss ist für mich ganz wesentlich. Und dazu gehört auch die Möglichkeit, die Unterstützung eines Sterbehilfevereins in Anspruch nehmen zu können. Viele Menschen haben weder Kinder noch Geschwister, auf deren Hilfe sie zählen könnten. Ein Sterbehilfeverein ohne Gewinnorientierung kann neben der betreuenden Ärzteschaft ein gangbarer Ausweg in einer ausweglosen Situation sein.“

Nicole Gohlke (Die Linke): „Ich werde in der ersten Abstimmungsrunde für den Entwurf um die Gruppe Gehring/Künast/Sitte (Vorschlag 2) stimmen. Jetzt zeichnet sich aber ab, dass es wohl eine Mehrheit für den Vorschlag Brand/Griese/Vogler (Vorschlag 1) geben wird, womit im Grunde neue Straftatbestände geschaffen werden und die bislang bestehenden Regelungen somit verschärft. Das möchte ich gerne verhindern. Deshalb werde ich – sollte der Antrag Gehring/Künast/Sitte nach der ersten Abstimmungsrunde nicht mehr dabei sein – immer mit „nein“ stimmen und so den Vorschlag von Katja Keul unterstützen, der den „Status quo“ beibehalten möchte. Denn für mich gehört es mit zum Selbstbestimmungsrecht, dass Menschen Suizid begehen können und dann ist für mich auch folgerichtig, dass die Suizid-Beihilfe straffrei bleibt. Ich möchte nicht, dass hier eine Art neue Kriminalisierung geschaffen wird. Es ist seit 140 Jahren schon so, dass Suizid-Beihilfe keine Straftat ist und in all diesen Jahren gibt es keinen messbaren Missbrauch.“

Claudia Tausend (SPD): „Ich werde für den Gesetzesentwurf der Gruppe Hintze/Reimann/Lauterbach (Vorschlag 3) stimmen. Dieser Antrag will das gerade am Lebensende so wichtige vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis vor rechtlichen Sanktionen schützen. Deshalb sieht der Gesetzesentwurf die Aufnahme eines neuen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, der es todkranken Menschen ausdrücklich gestattet, ihren behandelnden Arzt des Vertrauens um Hilfe bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung zu bitten. Suizidhilfe betrifft Fälle, bei denen es nicht mehr um das Ob des Todes, sondern nur noch darum geht, ob der Patient weiter leiden muss. Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde. Der Entwurf sieht bewusst von einer Änderung des Strafrechts ab, eine Verschärfung des Strafrechts lehne ich klar ab.“

Florian Post (SPD): „Ich stimme für den Antrag der Gruppe Hintze/Reimann/Lauterbach (Vorschlag 3), weil dieser als einziger sowohl eine weitgehende Liberalisierung der Sterbehilfe als auch die Straffreiheit der behandelnden Ärzte sicherstellt. Auch ist durch diesen Antrag gewährleistet, dass eine Kommerzialisierung der Sterbehilfe nicht in Frage kommt.“

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