So geht es jetzt weiter für Serkan und Spyridon

Das Urteil gegen die beiden U-Bahn-Schläger Serkan A. (21) und Spyridon L. (18) ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte legen Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Wie geht es jetzt weiter? Die AZ erklärt die wichtigsten Fragen.
von  Abendzeitung
Blick in die JVA Stadelheim
Blick in die JVA Stadelheim © Daniel von Loeper

MÜNCHEN - Das Urteil gegen die beiden U-Bahn-Schläger Serkan A. (21) und Spyridon L. (18) ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte legen Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Wie geht es jetzt weiter? Die AZ erklärt die wichtigsten Fragen.

Wo sitzen die U-Bahn-Schläger ihre Strafen ab?

Zunächst bleiben sie in der JVA Stadelheim, bis das Urteil rechtskräftig ist. Dies hängt jetzt vom BGH ab. „In der Regel dauert das zwei bis drei Monate“, sagt Richterin Ingrid Kaps vom Amtsgericht München und erklärt weiter: „Spyridon L. kommt dann nach Ebrach (bei Bamberg, die Red.) und Serkan A. nach Straubing.“ Straubing ist der härteste Knast in Bayern.

Können sie eine Ausbildung machen?

Ja. In Ebrach gibt es 337 Haftplätze, und ein Schwerpunkt der Anstalt ist die schulische und berufliche Bildung. Straubing hat 845 Haftplätze. 600 Arbeitsplätze stehen zur Verfügung. Das Besuchsrecht ist in beiden Haftanstalten gleich: alle 14 Tage. Die Freundin von Serkan A. darf zu den Besuchsterminen auch das gemeinsame Baby mitbringen.

Kann Serkan A. im Gefängnis heiraten?

„Ja“, sagt Richterin Kaps. In den Haftanstalten kann man sogar kirchlich heiraten. Die Gefangenen können auch einen persönlicher Pfarrer oder Notar bestellen.

Wann können die Täter abgeschoben werden?

Dies ist möglich, wenn sie die Hälfte ihrer Strafe abgesessen haben. Eine Entscheidung darüber trifft das Kreisverwaltungsreferat. Eine Heirat allein schützt Serkan A. nicht. Wenn beide ihre Strafe verbüßt haben, wird ihr Werdegang nochmals genau beleuchtet. Sollte sie abgeschoben werden, könnten sie vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht dagegen klagen. Bis ihre Verfahren eröffnet werden, vergehen oft Jahre, und die Verwaltungsrichter entscheiden vielleicht dann zu ihren Gunsten, weil sie familiäre Wurzeln in München haben.

Macht der Knast sie noch krimineller?

Erpressungen und Drogenmissbrauch sind hinter Gittern Normalität. „Um so kleiner die Gefangenen-Gruppe und umso intensiver die Betreuung ist, desto geringer ist das Risiko, dass so etwas vorkommt“, sagt Rudolf Egg, Leiter der Kriminologischen Forschungsstelle in Wiesbaden. „Eine schwere soziale Störung kann man nicht ziehen lassen wie einen hohlen Zahn. Um sie zu behandeln, muss sich der Gefangene öffnen und die Therapie zulassen.“ Doch laut Kriminologe Christian Pfeiffer lehnen die meisten Gefangenen eine Therapie ab.

Können sie vorzeitig entlassen werden?

„Bei guter Führung ja. Wenn sie zwei Drittel ihrer Strafe verbüßt haben“, sagt Richterin Kaps.

Werden Ausländer häufiger kriminell als Deutsche?

Ja. Bayerns Ausländeranteil liegt bei 9,4 Prozent. Der Anteil von Nicht-Deutschen an allen Tatverdächtigen lag 2007 bei 26 Prozent.

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