So dreist versuchen Münchner, städtische Mitarbeiter zu bestechen

Vorteile erschleichen gegen Bargeld? Nix da! Der Korruptionsbericht der Stadt listet sieben Versuche von Bürgern auf, die aufgeflogen sind – weil Amtsmitarbeiter sie gemeldet haben.
von  Irene Kleber
Sachbearbeitern Geld anbieten für eine Meldeadresse oder einen Taxischein – manche Münchner versuchen das, obwohl es strafbar ist. (Symbolbild)
Sachbearbeitern Geld anbieten für eine Meldeadresse oder einen Taxischein – manche Münchner versuchen das, obwohl es strafbar ist. (Symbolbild) © dpa

München - Es war ein Anruf, der dem Amtsmitarbeiter in der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle ein hübsches Extra-Einkommen hätte bescheren können. 500 Euro auf die Hand. Oder besser: unter der Hand. Die Frau am Telefon formulierte ziemlich unverblümt: Ob er sie bitteschön die Taxi-Prüfung bestehen lassen könne für diese Summe.

Der Versuch ist schiefgegangen. Denn der Mitarbeiter lehnte nicht nur brüsk ab. Er meldete den Fall seinen Chefs. Und die Münchnerin bekam nicht nur keinen Taxischein. Sondern obendrein einen Strafbefehl wegen Bestechung nach Paragraf 334 des Strafgesetzbuchs, samt 3.600 Euro Geldstrafe.

Das ist nur ein Fall von einer Reihe Bestechungsversuchen, die Münchner zwischen Sommer 2017 und Sommer 2019 unternommen haben, um sich auf Ämtern der Stadt Leistungen zu erschleichen. So steht es im jüngsten internen Korruptionsbericht der Stadt, der der Abendzeitung vorliegt und der am Mittwoch in nicht-öffentlicher Sitzung im Stadtrat vorgelegt wird.

Und er dokumentiert: Seit dem Bestechungsskandal an den Münchner Wertstoffhöfen 2014 sind Stadt-Mitarbeiter überaus sensibel geworden, wenn Bürger versuchen, ihnen unter der Hand Scheinchen für Sonderleistungen zuzuschieben. Damals war nach einer Razzia aufgeflogen, dass bestechliche Wertstoffhofmitarbeiter über Jahre Waren abgezweigt und heimlich an Hehler verscherbelt hatten.

Die Stadt hat seither einiges an Mühe in interne Antikorruptions-Schulungen investiert – offenbar erfolgreich. Der Bericht listet auf, welche Bestechungsversuche Amtsmitarbeiter noch haben auffliegen lassen:

4.000 Euro Bestechungsgeld, 4.000 Euro Strafe

1. Ein Mann, der in München eine Meldeadresse braucht, legt im Dezember 2017 4.000 Euro hin, damit ein KVR-Mitarbeiter im Bürgerbüro ihn unter einer bestimmten Adresse als gemeldet registriert. Die Wohnungsgeberbestätigung dafür war gefälscht. Der Beschäftigte meldet den Vorfall seiner Chefin. Geldstrafe wegen Bestechung: 4.000 Euro.

2. Eine Münchner Gaststättenbetreiberin will im Juni 2018 die Genehmigung für einen Geldspielautomaten beschleunigen. Sie kennt den Verwandten einer Mitarbeiterin, die beim KVR in der Abteilung "Sicherheit und Ordnung – Gewerbe" arbeitet. Und lässt der Frau über den Mittelsmann einen Umschlag übergeben. Darin: die Antragsunterlagen für den Spielautomaten, plus: eine 100-Euro-Gutscheinkarte für ein Kaufhaus. Der Fall landet bei der Innenrevision. Geldauflage: 1.100 Euro. Um ein Strafverfahren kommt die Gaststättenbetreiberin gerade noch so herum.

100-Euro-Schein in der Weihnachtskarte

3. Beim Wohnungsamt stellt ein Münchner im Dezember 2018 einen München-Modell-Antrag und einen Wohnungsantrag. Als er fehlende Unterlagen nachreicht, übergibt er der Sachbearbeiterin eine Weihnachtskarte. Heraus spitzt: ein 100-Euro-Schein. Die Frau gibt die Karte zurück und meldet den Fall. Um ein Strafverfahren kommt der Mann herum, muss aber eine Geldauflage von 1.000 Euro zahlen.

4. Ein Münchner will eine Sozialwohnung. Damit die zuständige Mitarbeiterin des Sozialreferats seinen Antrag im Februar 2019 beschleunigt behandelt, bietet er ihr 100 Euro Bestechungsgeld an. Sie meldet den Fall. Geldstrafe: 1.350 Euro.

Bestechungsversuche am Wertstoffhof

5. An einem Wertstoffhof will ein Firmenmitarbeiter eines Gartenbaubetriebs größere Mengen Dachpappe entsorgen, sich aber die Gebühren dafür sparen. Er bietet den beiden Mitarbeitern des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWM) stattdessen zehn Euro auf die Hand an. Die melden den Vorfall. Das Verfahren gegen den Bürger wegen Bestechung wird gegen die Zahlung einer Geldauflage von 250 Euro eingestellt.

6. Ein Münchner bietet einem Wertstoffhof-Mitarbeiter im Januar 2019 50 Euro an, damit er mehr Sperrmüll als erlaubt abladen darf. Der AWM-Mann lehnt ab. Für den Sperrmüll-Ablader wird die Sache am Ende ziemlich teuer: Er muss 500 Euro Geldauflage zahlen, das Verfahren wegen Bestechung wird dafür eingestellt.

Bericht: Nur ein Fall von erfolgreicher Bestechung

Im Fazit ist der Antikorruptionsbeauftragte der Stadt zufrieden: Das korrekte Verhalten der städtischen Beschäftigten zeige, "dass eine gute Sensibilität für das Thema (... ) vorhanden ist", heißt es im Korruptionsbericht. Dort taucht nur ein einzigen Fall auf, in dem ein Angestellter ein Bestechungsgeschenk angenommen hat:

Im März 2018 hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen einen Mitarbeiter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GWG eingeleitet. Der hatte ein Geschenk angenommen, mit dem er "gegen die Compliance-Richtlinie der GWG verstoßen" hat, heißt es im Bericht. Das Verfahren ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Seinen Job verlor der Mann trotzdem.

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