Skurriler Gerichtsprozess: Frau fälschte Unterschrift für künstliche Befruchtung!

Eine 42-Jährige fälscht Unterschriften für eine künstliche Befruchtung. Ihr Ex-Mann klagt jetzt vor Gericht in München, weil er keinen Unterhalt für das Kind zahlen will.
von  John Schneider
Ein Monitor zeigt in einem Kinderwunschzentrum die künstliche Befruchtung einer Eizelle durch eine Spermieninjektion.
Ein Monitor zeigt in einem Kinderwunschzentrum die künstliche Befruchtung einer Eizelle durch eine Spermieninjektion. © dpa

Wäre ein Drehbuchautor mit dieser Geschichte angekommen, sie wäre ihm wohl als realitätsfern um die Ohren gehauen worden. Aber das Leben macht sowas.

Die Geschichte: Ein Paar will Kinder, aber Spermien und Eileiter machen Probleme. Eine Münchner Kinderwunsch-Praxis kann helfen. Aber die Ehe kriselt, der Mann zieht im Frühjahr 2014 aus dem gemeinsamen Haus im Oberland aus. Kommt im Mai wieder zurück und ist damit einverstanden, dass die Ärzte eine mit seinem Samen befruchtete Eizelle einfrieren, um sie später aufzutauen und der Frau zu einem für die Entwicklung des Embryos günstigen Zeitpunkt einzusetzen.

Karl T. (37, Namen geändert) sagt vor Gericht, seine Ex-Frau Inge (42) hätte ihn damals unter einem Vorwand zu dieser Prozedur überredet. Sie habe ihm erklärt, dass sie möglicherweise Hautkrebs habe und die Chemotherapie ihre Fruchtbarkeit endgültig zerstören könnte. Er habe ihr das geglaubt.

Die Frau täuschte die Zustimmung ihres Mannes per Fake-Unterschrift vor

Die nächste Beziehungskrise kommt, der Mann will nun kein Kind mehr. Als er im Oktober 2014 in der Küche eine Überweisung der Praxis findet und vermutet, dass die Frau ohne sein Wissen den nächsten Schritt, die Einsetzung der Eizelle in die Gebärmutter, angestoßen hat, ruft er die Praxis an.

Die Mitarbeiterin dort bestätigt ihm, dass zwei Tage später die Transfer-OP anstehe. Er erklärt der Arzthelferin, dass er nicht einverstanden sei. Doch die erwidert ihm, dass er sich erst mal mit seiner Frau besprechen soll. Ein Widerruf müsse schriftlich erfolgen.

Was sie nicht weiß: Inge T. hatte die Zustimmungs-Unterschrift ihres Mannes gefälscht. Zwei Tage später die OP. Doch der Fortpflanzungserfolg bleibt aus. Der Mann zieht wieder aus. Diesmal endgültig. Die Frau gibt nicht auf. Fünf Monate später der nächste Kinder-Versuch. Wieder fälscht Inge T. die Unterschrift ihres Mannes. Und diesmal wird sie schwanger, bekommt neun Monate später einen Sohn.

Der Vater sieht seinen Sohn nicht, will keinen Unterhalt zahlen

Der Papa hat keinen Kontakt zu dem Kleinen. "Ich habe ihn drei Mal gesehen", erklärt er den Richtern. Unterhalt will er fürs Kind nicht zahlen. Deshalb hat er die Praxis verklagt. Da er am Telefon seine Zustimmung widerrufen habe, seien die Ärzte schuld an der Situation.

Auch der Vorsitzende Richter der Arzthaftungskammer Peter Lemmers findet, dass man beim ersten Versuch im Oktober und nach dem Telefonat des Klägers seitens der Praxis durchaus hätte nachfragen können, ob Karl T. immer noch ein Kind mit seiner Frau will. Wäre dieser erste Versuch erfolgreich gewesen, hätte die Kammer deswegen wohl einen Vergleich vorgeschlagen.

Doch dann schwimmen Karl T. vor Gericht doch noch die Felle weg. Der Grund: Der 37-Jährige ließ Monate vergehen, ohne wieder aktiv zu werden und den Ärzten klarzumachen, dass er seine Zustimmung widerruft. Und das obwohl er die Absichten seiner Ehefrau doch genau kannte, sagt Lemmers. Da spielen dann die gefälschten Unterschriften – für die Inge T. inzwischen verurteilt wurde – keine große Rolle mehr.

Der Appell des Richters – der das Urteil in dem "sehr skurrilen Verfahren" am 2. Mai verkünden will – an das geschiedene Paar: "Beweisen Sie menschliche Größe. Das Kind kann nichts dafür."

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