Skurril: Schranke fällt auf Minibus - wer trägt die Schuld?

Prozess am Landgericht München: Ein Minibus wird bei der Einfahrt in die Großmarkthalle beschädigt. Wer zahlt?
John Schneider |
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Der Unfallort: Die Einfahrt zur Großmarkthalle.
Daniel von Loeper Der Unfallort: Die Einfahrt zur Großmarkthalle.

München - Das gibt es auch im Leben eines Richters selten. An dem Fall, der gestern am Landgericht im Justizpalast verhandelt wurde, ist so gut wie alles umstritten. Der (Un-)Fall: Am 23. Juni 2017 ging die Schranke an der Einfahrt zur Großmarkthalle runter und beschädigte einen Minibus unter anderem an der Windschutzscheibe.

Jetzt streiten sich der Eigentümer des Wagens und die Stadt München, wer für den Schaden von 1980 Euro aufkommen muss. Die Kernfrage dabei: War die Schranke schon unten gewesen als der Fahrer des Minibus durchfahren wollte oder war sie oben und der Fahrer hatte freie Fahrt?

Auch für den Vorsitzenden Richter Frank Tholl "ein skurriler Fall". Der aber im Detail aufgeklärt werden muss. Denn eine gütliche Einigung lehnt die Stadt als Betreiber der Großmarkthalle ab.

Der Pförtner sah den Minibus nicht kommen

Es war gegen 5.40 Uhr, berichtet der 31-jährige Fahrer im Zeugenstand als er in die Zufahrt einbog. Er hatte mehrere Männer dabei, die an diesem Tag in der Großmarkthalle arbeiten sollten. "Ich habe schätzungsweise fünf Sekunden gewartet und bin dann losgefahren", berichtet der 31-Jährige. In diesem Moment sei die Schranke runtergegangen. Er habe nicht mehr reagieren können und in die Schranke gefahren.

Die Version des Pförtners (30): Ja, die Schranke war an diesem Morgen zunächst oben gewesen. Er habe sie dann aber runtergehen lassen, weil niemand zu sehen gewesen war. Dann sei der Minibus plötzlich aufgetaucht.

Allerdings sagt der 30-Jährige auch, dass in der Parallelspur ein Sattelzug stand, den er gerade abfertigen sollte. Nahm ihm dieser die Sicht? Bis zum Stopp-Schild der anderen Spur habe er die Einfahrt überblicken können, versichert der Pförtner. Und da sei in diesem Moment kein Wagen gestanden.

Also eine Verkettung unglücklicher Umstände? Seine Entscheidung, wen die Schuld trifft, will das Gericht am 27. Februar verkünden.

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