Skandal: Dieser Mann steht unverschuldet vor dem Nichts
Pfaffenhofen - Das Wohnhaus von Martin Carmanns (60) wurde zwangsversteigert. Der ehemalige Pächter des renommierten Sperlhofs in Pfaffenhofen steht seit dem 13. August vor dem Nichts. Unverschuldet?
Das vermuten Freunde des 60-Jährigen. Eine Hypothek, die ohne sein Wissen auf das Haus eingegangen sei, Pfändungs- und Sequesterbeschlüsse, die nie bei Carmanns angekommen seien, das sind nur zwei der Unregelmäßigkeiten, die der 60-Jährige und seine Unterstützer ins Feld führen.
Sie vermuten „Betrug“, gar eine Verschwörung. Franco Balducci, ein italienischer Anwalt, seit vielen Jahren mit Carmanns befreundet, ist empört: „Martin Carmanns ist weder eine rechtliche Bekanntmachung einer Pfändung, einer Beschlagnahmung oder einer Veräußerung zugestellt worden, die es ermöglicht hätte, dass er sich zur rechten Zeit hätte verteidigen können.“ Carmanns legte über seinen Anwalt Beschwerde beim Gericht ein. Sein Freund Balducci will jetzt sogar strafrechtlich gegen die Verantwortlichen vorgehen.
Doch das Amtsgericht Ingolstadt ließ sich zunächst nicht vom Termin der Versteigerung abbringen. Acht verschiedene Zustellungen an Carmanns hat die Post bestätigt. Die Post sei „wirksam zugestellt worden“, sagt deshalb Jochen Bösl, Sprecher des Amtsgerichts. Der Briefträger hatte dokumentiert, wann er die Post in Carmanns’ Briefkasten warf.
Der Empfänger aber bleibt dabei, er habe die wichtigen Bescheide nie in Händen gehalten. Das Unglück begann mit zwei Bränden, berichtet Martin Carmanns. „Einmal brannte ein Stadl mit Futter, kurz darauf brannte mein Haus.“ Das wurde zwar wieder aufgebaut, aber Carmanns geriet finanziell ins Schleudern, häufte Schulden an. „Ich war damals überfordert“, sagt er heute.
„Jetzt bin ich aber wieder voll da.“ Um seine Zukunft ist Martin Carmanns deshalb nicht bange. Auch nach der Zwangsversteigerung seines Wohnhauses. „Dann muss ich halt raus. Aber ich lasse mir den Mut nicht nehmen“, sagt der Ingenieur für Landwirtschaft. „Derzeit arbeite ich als landwirtschaftlicher Betriebshelfer.“
Doch der Termin der Versteigerung am 13. August bringt einen überraschenden Hoffnungsschimmer. Der Rechtspfleger macht den Zuschlag nicht sofort rechtskräftig, sondern verschiebt die Entscheidung über die Gebote auf den 24. September. Es bleibt also Zeit genug, um strafrechtliche Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Und Zeit genug für die Gläubiger, sich die Sache vielleicht doch noch einmal zu überlegen. Tatsächlich haben eine Woche nach der Versteigerung bereits drei der vier Gläubiger ihre Ansprüche zurückgestellt, erklärt Gerichtssprecher Bösl. Wenn sich jetzt auch noch der letzte überzeugen lässt, bleibt das Haus in Carmanns’ Besitz. Das Happy End für den Gebeutelten scheint wieder greifbar.
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