"Silvestermord"-Prozess in München nach 45 Jahren: Angeklagter freigesprochen

1979 wurde ein Münchner mit zertrümmertem Schädel in seiner Badewanne gefunden. Die Polizei spürte den mutmaßlichen Täter auf – das Gericht sprach ihn nun aber frei.
von  John Schneider
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße.
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße. © Sven Hoppe/dpa

München - Der Angeklagte  (70) und seine Strafverteidiger strahlten nach der Verkündung  des Urteils um die Wette: Im Prozess um den "Silvestermord" in München vor 45 Jahren ist am Mittwoch das Urteil gefallen: Der Engländer wurde freigesprochen. Zwar glaubte die Strafkammer des Münchner Landgerichts unter dem Vorsitz von Norbert Riedmann, dass der Angeklagte wohl der Täter sei. Aber es seien Zweifel geblieben, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung,

Der Mord könne deswegen nicht mit letzter Sicherheit nachgewiesen werden. So sei es denkbar, dass ein weiterer Mann in der Wohnung gewesen sei. In dubio pro reo, so Riedmann, im Zweifel für den Angeklagten. Also Freispruch für den 70-Jährigen.

Das Gericht konnte zudem auch keine Mordmerkmale wie Habgier oder Ermöglichung einer Straftat erkennen. Was wohl bedeutet hätte , dass der Angeklagte lediglich wegen Totschlags zu verurteilen gewesen wäre, wenn man ihm die Tat nachweisen könnte. Totschlag wäre aber bereits verjährt, erläuterte Riedmann.

"Silvestermord" in München: Staatsanwaltschaft forderte lebenslang

Die Vorgeschichte des Prozesses: Ein 69-jähriger Münchner war 1979 mit zertrümmertem Schädel in seiner Badewanne gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer am Montag lebenslange Haft für den 70-jährigen Angeklagten. Sie sieht es als erwiesen an, dass der Mann den Rentner kurz vor Silvester 1978 heimtückisch, aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat ermordete. Die Verteidigung des Angeklagten plädierten für einen Freispruch für den Briten. Und setzten sich mit dieser Forderung durch.

Der Fall war als "Silvester-Mord" bekannt geworden. In der Altfallbearbeitung wurden die Akten Jahrzehnte nach der Tat wieder geöffnet. Ein europaweiter Abgleich von Fingerabdrücken, die Ermittler am Tatort sichergestellt hatten, führte zum mutmaßlichen Täter aus England. Der in seinem Heimatland lebende Angeklagte wurde im Frühjahr 2023 widerstandslos festgenommen.

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