Silvester in München: Was ist beim Böllern erlaubt?

Bis zu 1.000 Euro Bußgeld oder gar Freiheitsstrafen: Wo die Feuerwerksverbote gelten und wie die Polizei sie kontrollieren will.
von  Nina Job und John Schneider
Hier, am Marienplatz, herrscht absolutes Feuerwerksverbot.
Hier, am Marienplatz, herrscht absolutes Feuerwerksverbot. © Djordje Matkovic

München - Es hat sich - hoffentlich - ausgeballert in der Altstadt: Heuer gilt in der Silvesternacht erstmals ein komplettes Feuerwerksverbot in der Fußgängerzone, auf dem Marienplatz, Rindermarkt und dem Viktualienmarkt sowie einigen angrenzenden Straßen. Bereits das Mitführen von Raketen und Böllern ist hier - außer für Anwohner - verboten. Und zwar vom 31. Dezember, 21 Uhr bis 1. Januar, 2 Uhr

Wie will die Polizei das Verbot kontrollieren?

Damit sich Feiernde auch daran halten, hat die Polizei in der Silvesternacht 300 zusätzliche Polizisten in der "Verbotszone" eingesetzt. Auch will sie die Videokameras nutzen, die noch vom Christkindlmarkt hängen. Insgesamt werden in der Silvesternacht 1.300 Beamte im gesamten Stadtgebiet im Einsatz sein.

Warum gibt es das Böllerverbot?

Grundlage für das Böller- und Raketenverbot in der Altstadt ist eine Gefahreneinschätzung der Polizei. In den vergangenen Jahren war es insbesondere am Marienplatz immer gefährlicher zugegangen. Zum Jahreswechsel 2017/18 feierten dort 6.000 Menschen den Jahreswechsel, im Jahr darauf 8.000. Dabei waren immer wieder Böller und Raketen in die Menge gefeuert worden.

KVR-Chef Thomas Böhle (SPD): "Die Kombination aus enger Bebauung, dicht gedrängt stehenden Menschen, Alkohol und Pyrotechnik führte dazu, dass man sich nicht mehr sicher sein konnte, den Jahreswechsel im Herzen Münchens unbeschadet zu überstehen. Waagrecht gezielt in Menschenmengen hinein abgefeuerte Raketen waren leider keine Seltenheit."

Wo gilt das Böllerverbot?

In der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings gilt außerdem erstmals ein Böllerverbot. Hier dürfen zwar Silvesterraketen gezündet werden, aber keine Pyrotechnik "mit ausschließlicher Knallwirkung". Der Beschluss gilt ganztägig am 31. Dezember und 1. Januar.

Die Schlösserverwaltung hat ebenfalls Verbote ausgesprochen. So dürfen rund um Schloss Nymphenburg oder die Residenz keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

Was droht bei Verstoß gegen Böllerverbot?

Bei Verstößen gegen die Verbote droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Wer Feuerwerkskörper gezielt auf andere abfeuert, kann sogar wegen eines Verbrechens belangt werden.

Im Januar war eine Frau wegen versuchter Körperverletzung und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dazu musste sie 90 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die 28-Jährige hatte 2017 am Marienplatz eine Rakete aus der Hand abgefeuert. Damit versetzte sie ihre Umgebung in Panik. Reiner Zufall, so der Richter, dass niemand verletzt wurde.

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