"Sie promovierter Arsch" rechtfertigt fristlose Kündigung

Beim Streit mit dem Vermieter sollte man sich seine Wortwahl künftig gut überlegen. Denn wie das Münchner Amtsgericht am Freitag entschied, kann eine grobe Beleidigung zur fristlosen Kündigung einer Wohnung berechtigen.  
von  dpa
Das Münchner Amtsgericht entschied, dass eine grobe Beleidigung zur fristlosen Kündigung einer Wohnung berechtigen kann.(Symbolbild)
Das Münchner Amtsgericht entschied, dass eine grobe Beleidigung zur fristlosen Kündigung einer Wohnung berechtigen kann.(Symbolbild) © dpa

Beim Streit mit dem Vermieter sollte man sich seine Wortwahl künftig gut überlegen. Denn wie das Münchner Amtsgericht am Freitag entschied, kann eine grobe Beleidigung zur fristlosen Kündigung einer Wohnung berechtigen.

München -  Die Bezeichnung "Sie promovierter Arsch" durch den Mieter könne die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses rechtfertigen, entschied das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.

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Bei dem Präzedenzfall berücksichtigte das Gericht allerdings, dass die Parteien im gleichen Haus wohnen und damit regelmäßige Zusammentreffen unausweichlich sind. Außerdem habe sich der Mieter nicht entschuldigt. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 474 C 18543/14).

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