"Sie promovierter Arsch" rechtfertigt fristlose Kündigung

Beim Streit mit dem Vermieter sollte man sich seine Wortwahl künftig gut überlegen. Denn wie das Münchner Amtsgericht am Freitag entschied, kann eine grobe Beleidigung zur fristlosen Kündigung einer Wohnung berechtigen.  
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Das Münchner Amtsgericht entschied, dass eine grobe Beleidigung zur fristlosen Kündigung einer Wohnung berechtigen kann.(Symbolbild)
dpa Das Münchner Amtsgericht entschied, dass eine grobe Beleidigung zur fristlosen Kündigung einer Wohnung berechtigen kann.(Symbolbild)

Beim Streit mit dem Vermieter sollte man sich seine Wortwahl künftig gut überlegen. Denn wie das Münchner Amtsgericht am Freitag entschied, kann eine grobe Beleidigung zur fristlosen Kündigung einer Wohnung berechtigen.

München -  Die Bezeichnung "Sie promovierter Arsch" durch den Mieter könne die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses rechtfertigen, entschied das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.

Lesen Sie hier: Mieten, Kaufen, Wohnen: Ein Städte-Vergleich

Bei dem Präzedenzfall berücksichtigte das Gericht allerdings, dass die Parteien im gleichen Haus wohnen und damit regelmäßige Zusammentreffen unausweichlich sind. Außerdem habe sich der Mieter nicht entschuldigt. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 474 C 18543/14).

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