Sie hat’s erfunden
Gestern verkündete das Landgericht: Münchner Grafikerin (75) bekommt als Urheberin des berühmten „Tatort“-Vorspanns Auskunft über die Einkünfte der Fernsehanstalten aus dem TV-Krimi
MÜNCHEN BR und WDR werden für den Vorspann des „Tatort“ wohl noch einmal tief in die Tasche greifen müssen. Gestern verkündete das Landgericht München I, dass die Fernsehanstalten der Klägerin Kristina Böttrich-Merdjanowa (75) als Urheberin des berühmten Vorspanns Auskunft über die erzielten Einkünfte mit dem „Tatort“ geben müssen. Das setzt voraus, dass die Grafikerin einen berechtigten Anspruch auf eine weitere angemessene Beteiligung an den „Tatort“-Einnahmen hat.
Außerdem wird sie bei künftigen Ausstrahlungen als Urheberin des Vorspanns genannt werden müssen. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld bis zu 250000 Euro. „Darüber ist meine Mandantin besonders froh“, erklärt Anwalt Nikolaus Reber. Die 75-Jährige hatte geklagt, weil sie für ihre Arbeit am Vorspann der „Tatort“-Reihe im Jahre 1969 ihrer Meinung nach nicht angemessen bezahlt wurde. Die ARD hatte die Rechte an Deutschlands bekanntestem Trailer vor 40 Jahren für umgerechnet 1278 Euro bekommen.
„Das ist zu wenig“, erklärte ihr Anwalt. Er rechnet nun nach dem Urteil mit einer „fünf-, vielleicht sechsstelligen Nachzahlung“. Das Gericht hatte den Streitwert auf 150000 Euro taxiert.
Böttrich-Merdjanowa, die unter anderem das Storyboard des Vorspanns entwickelte, war auch maßgeblich bei der Produktion des Vorspanns beteiligt. Das hatten ihr Mitwirkende bestätigt. Kameramann Bernd Niedermayr erklärte: „Sie würde sich nie mit fremden Federn schmücken.“ Auch für Schauspieler Horst Lettenmayr, der im Vorspann ins Fadenkreuz blickt und davonläuft, war Kristina Böttrich-Merdjanowa die Verantwortliche. Das Gericht hatte nach diesen Aussagen bereits zu verstehen gegeben, dass ihre Urheberschaft wohl nicht bestritten werden kann.
BR-Redakteur Peter Hoheisel, der bislang als Vater des Tatort-Markenzeichens galt, erklärte ebenfalls, er habe lediglich bei der Produktionsfirma Geo-Film den Entwurf in Auftrag gegeben. Er darf künftig nicht mehr als Urheber des Vorspanns genannt werden. John Schneider