Sexuelle Beleidigung: Arzt kämpft gegen Haftstrafe

Ein Urologe (67) verteilte vor einer Münchner Realschule Plakate und Flugblätter. Auf denen beleidigte er seine Ehefrau und ihren neuen Freund, die beide an der Schule Lehrer sind, mit intimen Anspielungen. Ein Amtsgericht wollte ihn ins Gefängnis schicken. Vor dem Landgericht kämpfte er um seine Freiheit.
von  Abendzeitung
Vor Gericht: Arzt beleidigte seine Frau und ihren neuen Freund
Vor Gericht: Arzt beleidigte seine Frau und ihren neuen Freund © ap

MÜNCHEN - Ein Urologe (67) verteilte vor einer Münchner Realschule Plakate und Flugblätter. Auf denen beleidigte er seine Ehefrau und ihren neuen Freund, die beide an der Schule Lehrer sind, mit intimen Anspielungen. Ein Amtsgericht wollte ihn ins Gefängnis schicken. Vor dem Landgericht kämpfte er um seine Freiheit.

Nach 30 Ehejahren hielt es Realschullehrerin Maria B. (52, Name geändert) mit ihrem streitsüchtigen Ehemann nicht mehr aus. Nach ihrem Auszug ging der Ärger erst richtig los. Der Urologe Reinhard P. (67) schrieb öffentliche Briefe an ihre Schule und Behörden mit sexuellen Anspielungen auf das Intimleben seiner Frau und dem neuen Freund, der ebenfalls Lehrer an ihrer Schule ist. Flugblätter verteilte an die Schüler: „Hi, ...wie wäre es mit einem Boykott der Schulstunden des verheirateten Lehrers C. (Name geändert), bis er die verheiratete Maria B. nicht mehr sexuell ausnutzt?“ Im Sommer 2009 verurteilte ihn das Amtsgericht Weilheim zu 18 Monaten Gefängnis – ohne Bewährung. Mit Verteidiger Peter Schneider versuchte er in zweiter Instanz vor dem Landgericht München II, der Freiheitsstrafe zu entkommen.

12 Monate Haft auf Bewährung

„Es tut mir leid“, entschuldigte sich der Mediziner. 1975 hatte er in Weilheim seine Praxis eröffnet, ein Haus gebaut. 1977 geheiratet. Fünf Kinder. Die Ehe wird gerade geschieden. In den Briefen und Plakaten hatte er Maria B. und ihrem Freund arg zugesetzt. Er schrieb von „sexueller Nötigung“ und „Prostitution“ und forderte öffentlich, den Lehrer aus dem Schuldienst zu entlassen. Nebenklagevertreter Winfried Folda stimmte einer Bewährungsstrafe zu, fürchtet aber: „Der gibt bestimmt keine Ruhe.“ Urteil: 12 Monate Haft auf Bewährung und 3000 Euro an ein Hospiz.

th

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