Sexuelle Belästigung: Amtsgericht München verurteilt Zweifach-Grapscher

Das Münchner Amtsgericht verurteilte einen 24-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung, weil er Anfang des Jahres zwei Frauen in München sexuell belästigt hat.
AZ/ms |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München - Seit November 2016 gibt es den neuen Paragraphen 184i StGB, der sexuelle Belästigung unter Strafe stellt. Das hat auch ein 24 Jahre alter Mann aus Seefeld zu spüren bekommen – das Amtsgericht München verurteilte ihn im Mai 2017 wegen zweier solcher Delikte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Die beiden Vorfälle ereigneten sich Anfang des Jahres, am 22. und 29. Januar: Mit einem Freund war der Verurteilte mit der S-Bahn von Seefeld nach München gefahren, wo sie zunächst eine Kirche besuchten. Am Nachmittag kam es dann jeweils zu den beiden Vorfällen – zuvor hielten sich beide Männer noch in der Stadt auf und tranken Alkohol. Es ist also davon auszugehen, dass der Täter während der Übergriffe betrunken oder zumindest angetrunken war.

Der erste Vorfall ereignete sich auf dem Gehsteig der Landsberger Straße: Dort grinste er eine 36 Jahre alte Frau an und fasste ihr plötzlich mit der Hand über der Hose in den Schritt. Nach dem Vorfall ging er einfach weiter.

Massive Belästigung in der S-Bahn

Eine Woche darauf belästigte der 24-Jährige erneut eine Frau, diesmal in einer S-Bahn. Er setzte sich neben die 18-Jährige und wollte eine Unterhaltung mit ihr beginnen – allerdings blockte die junge Frau ab und sagte, dass sie sich nicht mit ihm unterhalten wolle. Daraufhin legte er seine Hand auf ihren Oberschenkel und strich ihr mit der Hand an der Innenseite in Richtung Intimbereich. Dazu strich er ihr über die Wange – sagte ihr außerdem, dass sie hübsch sei und er sie liebe. Als er die 18-Jährige nach ihrer Handynummer frage, stand sie auf und wollte das Abteil verlassen. Der Täter wollte sie daran hindern und versperrte ihr den Weg.

Die Frau konnte trotzdem aufstehen und gehen, doch der Seefelder folgte ihr und setzte sich wieder zu ihr. Als sie wieder gehen wollte, klemmte er ihre Beine mit seinen ein, um sie am Weggehen zu hindern. Allerdings konnte sich die Frau wieder befreien – kurze Zeit später erreichte die S-Bahn dann auch die Endstation in Herrsching. Dort lief sie zu ihrer Mutter, die schon mit dem Auto auf sie wartete. Noch am gleichen Tag konnte die Polizei den Mann festnehmen – bis zur Verhandlung befand er sich in Untersuchungshaft.

Für das Gericht stellte der Griff in den Schambereich einen "relativ massiven Übergriff" dar. Wegen beider Vorfälle verurteilte das Amtsgericht München den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Weil er bei der Verhandlung Einsicht und Reue zeigte und sich von seinem vorherigen Verhalten distanziert habe, wurde das Urteil zu Bewährung ausgesetzt.

"Bei der Strafzumessung wurden schließlich auch generalpräventive Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Gesetzgeber hat durch die Schaffung des neuen § 184i StGB ein klares Signal dahingehend gesetzt, dass die sexuelle Belästigung mit deutlichen Strafen belegt werden soll, womit auch eine abschreckende Wirkung erzielt werden soll", so das Urteil.

Lesen Sie auch: Sexuelle Nötigung - Mann (22) belästigt Frauen am Marienplatz

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.