Sex-Video: Verteidigung fordert Freispruch für Reporter

"Es gab keine Drohung": Im Berufungsprozess um die Sex-Affäre von Ottfried Fischer, forderte die Verteidigung Freispruch für den ehemaligen "Bild"-Reporter.    
von  dpa/dapd
Ottfried Fischer am Dienstag auf dem Weg zum Gerichtssaal
Ottfried Fischer am Dienstag auf dem Weg zum Gerichtssaal © dpa

"Es gab keine Drohung": Im Berufungsprozess um das Sex-Video, forderte die Verteidigung Freispruch für den ehemaligen "Bild"-Reporter.

München  – Im Berufungsprozess um die Sex-Affäre von Schauspieler Ottfried Fischer vor dem Landgericht München hat die Verteidigung am Dienstag Freispruch für den ehemaligen „Bild“-Reporter gefordert. „Es gab keine Drohung, es gab kein abgenötigtes Verhalten“, sagte Anwalt Ulrich Ziegert in seinem Plädoyer.

Die Staatsanwaltschaft hat  eine achtmonatige Bewährungsstrafe für den angeklagten Zeitungsredakteur gefordert.

Der mittlerweile zum „Bauer“-Verlag gewechselte Angeklagte
war in erster Instanz wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen zu 14 400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er soll Fischer („Der Bulle von Tölz“) mit dem Sex-Video zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben.

Das Video war gegen ein sogenanntes Info-Honorar an die „Bild“-Zeitung gegangen. Gegen das Urteil hatten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Ottfried Fischer trat bei dem Verfahren als Nebenkläger auf.

Der Schauspieler hatte im Berufungsprozess ausgesagt, dass er sich auf Interviews mit der „Bild“-Zeitung nur eingelassen habe, weil er wusste, dass dem Reporter das Sex-Video vorlag. Fischers ehemalige PR-Agentin hatte das Interview vermittelt, sprach vor Gericht jedoch nicht von Nötigung.

 

 

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